Mit einer von unserer Kanzlei erstrittenen Entscheidung hat das Amtsgericht Nürtingen am 10.10.2024 (Az. 1 M 2006/24) eine klare Botschaft gesendet: Gerichtsvollzieher dürfen sich nicht auf halbe Maßnahmen beschränken und müssen ihre Pflicht, Gläubigerrechte durchzusetzen, konsequent wahrnehmen. Unter der rechtlichen Leitung von Rechtsanwalt Gier konnten wir für unsere Mandantschaft einen Erfolg erzielen, der nicht nur für den Einzelfall, sondern auch für vergleichbare Situationen von Bedeutung ist.
Im vorliegenden Fall hatte unsere Mandantin als Gläubigerin einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft durch den Schuldner gestellt. Zwar erfolgte eine Vermögensauskunft, diese war jedoch in zentralen Punkten unvollständig. Konkret fehlten:
- Angaben zu Renten-, Versicherungs- oder Geschäftsnummern, einschließlich des voraussichtlichen Beginns und der Höhe künftiger Rentenzahlungen,
- genaue Informationen zu bestehenden Kontopfändungen und deren Beträgen,
- Details zur Mietkaution, insbesondere wer diese an die Vermieterin gezahlt hat (direkt durch das Jobcenter oder über den Schuldner) sowie Angaben zu den monatlichen Abzügen des Jobcenters in Höhe von 50 Euro.
Unsere Mandantin war auf diese Angaben angewiesen, um mögliche Vollstreckungsmaßnahmen effektiv zu planen und umzusetzen. Die zuständige Gerichtsvollzieherin lehnte jedoch eine Nachbesserung ab und argumentierte, der Schuldner sei ohnehin nicht in der Lage, die fehlenden Informationen bereitzustellen.
Unsere Kanzlei legte im Namen der Mandantin Erinnerung gegen diese Entscheidung ein. Unser Standpunkt: Es ist die Pflicht des Schuldners, alle notwendigen Angaben zu machen, selbst wenn dies mit Aufwand verbunden ist. Ebenso liegt es in der Verantwortung der Gerichtsvollzieherin, dies durchzusetzen.
Kernaussagen der Entscheidung
Das Amtsgericht Nürtingen gab unserer Erinnerung in vollem Umfang statt. Das Gericht stellte unmissverständlich klar, dass Gerichtsvollzieher nicht willkürlich entscheiden dürfen, ob ein Schuldner zur Ergänzung unvollständiger Vermögensauskünfte verpflichtet wird. Konkret wurde die Gerichtsvollzieherin angewiesen, den Schuldner erneut zur Abgabe der Vermögensauskunft zu laden und ihn zu verpflichten, die fehlenden Informationen bereitzustellen.
Das Gericht betonte, dass Gläubiger ein berechtigtes Interesse an vollständigen und genauen Angaben haben und dass Schuldner verpflichtet sind, ihre finanziellen Verhältnisse lückenlos darzulegen – auch wenn dies zusätzliche Arbeit bedeutet. Ein pauschales „Das kann der Schuldner nicht leisten“ ist kein akzeptables Argument.
Relevanz für die Praxis
Die Entscheidung hat eine klare Botschaft: Gläubiger müssen sich nicht mit unzureichenden Vermögensauskünften zufriedengeben, und Gerichtsvollzieher dürfen ihre Durchsetzungspflichten nicht nach Belieben vernachlässigen.
Für Gläubiger ist das Urteil eine Bestätigung, dass sie umfassende Informationen verlangen können, um ihre Rechte im Vollstreckungsverfahren effektiv wahrzunehmen. Es zeigt außerdem, dass es sich lohnt, gegen Nachlässigkeiten bei der Vollstreckung vorzugehen, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen.
Für Schuldner macht die Entscheidung deutlich, dass die Abgabe der Vermögensauskunft keine Formalie ist, die ohne echte Nachweise erfüllt werden kann. Vielmehr müssen sie aktiv mitwirken, selbst wenn dies mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist.
Fazit
Das Urteil des Amtsgerichts Nürtingen stärkt die Rechte der Gläubiger und setzt ein klares Signal, dass Gerichtsvollzieher ihre Pflichten ernst nehmen müssen. Unsere Kanzlei freut sich, diesen Erfolg für unsere Mandantin erzielt zu haben, und empfiehlt allen Gläubigern, bei unvollständigen Vermögensauskünften entschlossen vorzugehen. Diese Entscheidung zeigt, dass konsequentes Handeln auch bei schwierigen Schuldnern zum Ziel führt. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Ansprüche effektiv und durchsetzungsstark zu vertreten.