Erbrecht
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Testamentsprüfung
Erbfolge
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Erbengemeinschaften
Nachlassverwaltung
Nachlassabwicklung
… und mehr!
Der Tod eines Familienmitglieds bedeutet vor allem Trauer und Überforderung. Letzteres kann durch klare Regelungen abgemildert werden.
Das Erbrecht regelt die Verteilung des Vermögens nach dem Tod und umfasst alle Aspekte der Nachlassregelung. Es stellt sicher, dass der letzte Wille des Verstorbenen beachtet wird und die gesetzliche Erbfolge klar definiert ist.
Ein zentraler Bereich des Erbrechts ist das Testament und der Erbvertrag, die es ermöglichen, die Verteilung des Vermögens festzulegen. Testamente können von volljährigen und geschäftsfähigen Personen erstellt werden, während Erbverträge eine notarielle Beurkundung erfordern. Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese bestimmt, welche Verwandten erben, wie etwa Ehepartner, Kinder oder weiter entfernte Verwandte. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Erbrechts ist das Pflichtteilsrecht, das nahe Verwandte schützt, die durch ein Testament enterbt wurden, indem es ihnen einen festen Anteil am Erbe sichert. In Fällen, in denen mehrere Personen erben, bildet sich eine Erbengemeinschaft, die das Erbe gemeinsam verwaltet. Entscheidungen über den Nachlass erfordern die Zustimmung aller Erben.
Die Erbschaftsteuer regelt die steuerlichen Aspekte des Erbes, wobei die Höhe der Steuer je nach Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes variiert. Bei komplexen Nachlässen oder Streitigkeiten kann ein Nachlassverwalter eingesetzt werden, um die Verteilung des Vermögens zu organisieren.
Insgesamt sorgt das Erbrecht für eine geordnete und gesetzeskonforme Vermögensverteilung nach dem Tod und schützt die Rechte der Erben sowie der Pflichtteilsberechtigten.