Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsverträgen
Gründung einer Gesellschaft
Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern
Ausscheiden eines Gesellschafters
… und mehr!
Die Gesellschaftsgründung – richtig vorbereitet ein lukratives Vorhaben.
Das Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung, Organisation und Auflösung von Unternehmen und deckt verschiedene Gesellschaftsformen wie GmbH, AG, OHG und KG ab.
Es definiert die unterschiedlichen Typen von Gesellschaften und deren rechtliche Besonderheiten. Der Gründungsprozess, die Erstellung von Gesellschaftsverträgen und die Organisation der Gesellschaft, einschließlich der Rollen von Vorstand, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung, werden klar geregelt. Ein weiterer zentraler Bereich ist die Haftung und Verantwortung. Das Gesellschaftsrecht klärt, in welchem Umfang Gesellschafter und Geschäftsführer für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, sowie die Haftungsbeschränkungen je nach Gesellschaftsform. Es umfasst auch die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, wie das Recht auf Information, Teilnahme an Versammlungen und Gewinnbeteiligung, sowie deren Pflichten gegenüber der Gesellschaft. Darüber hinaus regelt das Gesellschaftsrecht die Verfahren zur Änderung der Gesellschaftsstruktur, die Aufnahme neuer Gesellschafter und die Auflösung von Gesellschaften, einschließlich der Abwicklung und Vermögensverteilung.
Insgesamt sorgt das Gesellschaftsrecht für klare Regeln und Rechtssicherheit in der Unternehmensführung, unterstützt die gesetzeskonforme Verwaltung und trägt zur effektiven Gestaltung und Beendigung von Gesellschaften bei.