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Was Sie nach einem Verkehrsunfall unbedingt tun sollten – Die 10 wichtigsten Empfehlungen

Ein Verkehrsunfall ist eine Ausnahmesituation, die für alle Beteiligten belastend und verwirrend sein kann. Gerade in den ersten Minuten und Stunden nach dem Geschehen werden entscheidende Weichen gestellt – für die Schadensregulierung, aber auch für die Vermeidung juristischer Nachteile. Hier erfahren Sie, was Sie – ob als Geschädigter oder Unfallverursacher – unbedingt beachten sollten.


1. Ruhe bewahren und sich orientieren

Auch wenn der Schock groß ist: Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation, Verletzte und mögliche Gefahren (z. B. nachfolgender Verkehr).


2. Unfallstelle sichern

Stellen Sie, wenn möglich, das eigene Auto sicher ab, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie ein Warndreieck in ausreichender Entfernung auf. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.


3. Erste Hilfe leisten

Unverzüglich Hilfe leisten ist gesetzliche Pflicht! Überprüfen Sie, ob es Verletzte gibt und leisten Sie Erste Hilfe nach Ihren Möglichkeiten, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Zögern Sie nicht, den Notruf (112) zu wählen.


4. Polizei informieren – richtig abwägen

Bei Personenschäden, erheblichem Sachschaden oder ungeklärter Schuldfrage sollte immer die Polizei verständigt werden. Bei kleineren Blechschäden kann je nach Konstellation auf eine polizeiliche Aufnahme verzichtet werden, ist sie aber meist dennoch ratsam.


5. Eigene und fremde Personalien aufnehmen

Notieren Sie Namen, Anschrift und Kfz-Kennzeichen aller Unfallbeteiligten sowie, falls möglich, Name und Anschrift von unbeteiligten Zeugen. Tauschen Sie gegenseitig Ihre Versicherungsdaten aus.


6. Fotos und Skizzen anfertigen

Dokumentieren Sie den Unfallort, die Schäden an Fahrzeugen, Spuren auf der Straße, Verkehrszeichen, Ampeln und die Endstellung der Fahrzeuge durch Fotos. Auch eine Skizze von Ort und Ablauf kann im späteren Verfahren sehr hilfreich sein.


7. Keine Schuldanerkenntnisse abgeben

Vermeiden Sie, am Unfallort voreilige Schuldeingeständnisse oder verbindliche Aussagen zur Schuldfrage zu machen – auch gegenüber der Polizei oder dem Unfallgegner. Lassen Sie die Umstände objektiv und unabhängig klären.


8. Unfallmeldung an die eigene und / oder fremde Versicherung

Melden Sie den Unfall NICHT ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt einer Haftpflichtversicherung – unabhängig davon, ob Sie sich für den Verursacher oder für Geschädigten halten. Halten Sie erst Rücksprache mit Ihrem Anwalt!


9. Unterlagen sorgfältig sammeln

Bewahren Sie alle Beweismittel, Schriftwechsel, Gutachten, Kostenvoranschläge und ärztlichen Bescheinigungen sorgfältig auf. Diese Dokumente sind für eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatz oder Verteidigung gegen Forderungen essenziell.


10. Rechtlichen Rat einholen

Gerade bei Personenschäden, komplizierten Sachverhalten, drohendem Führerscheinentzug oder Unsicherheit zur Rechtslage empfiehlt es sich dringend, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser übernimmt die Kommunikation mit Versicherungen, wahrt Ihre Ansprüche und schützt Sie vor Fehlern, die kostspielig werden können.



Fazit

Ein umsichtiges und korrektes Verhalten direkt nach dem Unfall ist der Grundstein für eine gerechte Schadensregulierung und effektive Durchsetzung Ihrer Rechte. Zögern Sie nicht, frühzeitig professionelle juristische Beratung durch unsere Kanzlei in Anspruch zu nehmen – wir stehen Ihnen im Ernstfall kompetent, sachlich und durchsetzungsstark zur Seite. Herr Rechtsanwalt Andrew Straßburger berät Sie umfassend.



Aus der Praxis.

Aktuell informiert.

Versicherungsrecht

2025

Die Tücke psychischer Unfallfolgen – Fall schwerster PTBS

Die Tücke psychischer Unfallfolgen – Fall schwerster PTBS


Wenn seelischer Schaden das ganze Leben überschattet – und Versicherer nicht zahlen wollen

Das Leben kann sich durch einen schweren Unfall schlagartig ändern – und manchmal sind die psychischen Wunden schwerer und langfristiger als die körperlichen. Immer mehr Mandanten leiden an massiven Folgen wie posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS). Das OLG Schleswig hat jetzt klargestellt: Wer nach einem Unfall schwere psychische Beschwerden entwickelt und dadurch dauerhaft erwerbsunfähig wird, bekommt grundsätzlich auch aus der Unfallversicherung Leistungen – ABER: Die Gerichte prüfen sehr streng, ob der Versicherte alles unternommen hat, um die Behandlung aufzunehmen und eine Chronifizierung zu vermeiden.


In dem Fall hatte ein Geschädigter seine ärztlich empfohlene Therapie abgebrochen und sich stattdessen selbst behandelt. Das Urteil war dramatisch: Die Versicherung war nicht verpflichtet, für die verschlimmerte, chronifizierte psychische Erkrankung voll zu leisten. Für Betroffene kann diese strenge Handhabung das endgültige Abrutschen ins soziale Abseits bedeuten – nach schwerem Unfall nun noch die Existenzangst.


Unser Rat: Achten Sie genau auf eine lückenlose medizinische Behandlung, dokumentieren Sie Ihren Leidensweg – und lassen Sie sich beim Streit mit der Versicherung von Anfang an rechtlich begleiten.
Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Unfallfolgen und Versicherungsleistungen ist Rechtsanwalt Andrew Straßburger von der Kleiser Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.


OLG Schleswig, Az. 7 U 137/22

Versicherungsrecht

2025

Unfallversichert trotz Vorschaden? – Das Mitwirkungsanteil-Urteil

Wie viel Vorschaden ist „zuviel“ für eine Invaliditätszahlung?

Viele Menschen leiden vor einem Unfall bereits an körperlichen Beschwerden oder Verschleißerscheinungen. Die Angst ist dann groß, im Versicherungsfall leer auszugehen. Doch das OLG Karlsruhe stellte klar: Ein Unfallopfer erhält auch dann Leistungen, wenn eine besondere gesundheitliche Disposition am Schaden mitgewirkt hat – allerdings meist anteilig. Entscheidend ist, ob ein Zustand noch „alterstypisch“ ist oder bereits ein echtes Gebrechen vorliegt. Die Versicherungen dürfen nicht beliebig kürzen. Sie müssen den genauen Mitwirkungsgrad nachweisen und dürfen altersübliche Erscheinungen nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers zählen.


Für Betroffene bedeutet das aber: Zahlreiche medizinische Gutachten, schwierige Diskussionen um „Mitursächlichkeit“ und oft eine jahrelange Belastung, ob das finanzielle Polster nach einem Unfall wirklich kommt. In existenzieller Not steht die Familie – trotz Beitragszahlung – oft allein da.


Unser Rat: Akzeptieren Sie keine Pauschalkürzungen! Lassen Sie Ihre Ansprüche bedarfsgenau prüfen und setzen Sie Ihr Recht mit qualifizierter Unterstützung durch. Ihr Leiden darf nicht im Streit um Prozentpunkte untergehen.
Rechtsanwalt Andrew Straßburger von der Kleiser Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist Ihr engagierter Ansprechpartner und setzt sich konsequent für Ihre Interessen ein.


OLG Karlsruhe, Az. 12 U 97/16

Versicherungsrecht

2025

Das „Eigenbewegungs-Urteil“: Keine Leistung trotz unverschuldeter Verletzung?

Ein Unfall, und doch keine Hilfe – wenn sich Versicherungsbedingungen gegen die Betroffenen wenden

Viele Versicherte wiegen sich in Sicherheit: Sie glauben, nach einer schmerzhaften Verletzung bei der Arbeit, beim Sport oder im Alltag sei ihre Unfallversicherung ihr Rettungsanker. Doch was tun, wenn das Versicherungshaus plötzlich jede Unterstützung verweigert? Genau das musste ein beruflich körperlich tätiger Mandant erleben: Ein „Knackser“ im Knie führte zu erheblichen und bleibenden Schäden. Doch der Versicherer lehnte ab – mit dem Argument, eine Meniskusverletzung durch „Eigenbewegung“ sei kein versichertes Unfallereignis.


Die Gerichte mussten entscheiden: Wann liegt ein Unfall vor? Und reicht es wirklich nicht aus, dass sich die Verletzung durch eine für den Betroffenen völlig unvorhergesehene Bewegung und unter schwierigen äußeren Bedingungen ereignet hat? Leider bestätigte das OLG: Nur „plötzlich von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse“ – oder sehr spezielle, nachweisbar „erhöhte Kraftanstrengungen“ – lösen den Versicherungsschutz aus. Für viele Mandanten bedeutet das: Komplexe Beweislasten, juristisches Fachchinesisch und am Ende bittere Enttäuschung.


Unser Rat: Lassen Sie sich frühzeitig beraten, wenn Ihre Versicherung nach einem Unfall Einwände erhebt. Diese Entscheidung zeigt: Den Unterschied zwischen gescheiterten und erfolgreichen Ansprüchen macht oft nur eine fachkundige anwaltliche Vertretung!


Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Unfallversicherung: Rechtsanwalt Andrew Straßburger, Kleiser Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.


OLG Karlsruhe, Az. 12 U 106/18

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Die Tücke psychischer Unfallfolgen – Fall schwerster PTBS

Die Tücke psychischer Unfallfolgen – Fall schwerster PTBS


Wenn seelischer Schaden das ganze Leben überschattet – und Versicherer nicht zahlen wollen

Das Leben kann sich durch einen schweren Unfall schlagartig ändern – und manchmal sind die psychischen Wunden schwerer und langfristiger als die körperlichen. Immer mehr Mandanten leiden an massiven Folgen wie posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS). Das OLG Schleswig hat jetzt klargestellt: Wer nach einem Unfall schwere psychische Beschwerden entwickelt und dadurch dauerhaft erwerbsunfähig wird, bekommt grundsätzlich auch aus der Unfallversicherung Leistungen – ABER: Die Gerichte prüfen sehr streng, ob der Versicherte alles unternommen hat, um die Behandlung aufzunehmen und eine Chronifizierung zu vermeiden.


In dem Fall hatte ein Geschädigter seine ärztlich empfohlene Therapie abgebrochen und sich stattdessen selbst behandelt. Das Urteil war dramatisch: Die Versicherung war nicht verpflichtet, für die verschlimmerte, chronifizierte psychische Erkrankung voll zu leisten. Für Betroffene kann diese strenge Handhabung das endgültige Abrutschen ins soziale Abseits bedeuten – nach schwerem Unfall nun noch die Existenzangst.


Unser Rat: Achten Sie genau auf eine lückenlose medizinische Behandlung, dokumentieren Sie Ihren Leidensweg – und lassen Sie sich beim Streit mit der Versicherung von Anfang an rechtlich begleiten.
Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Unfallfolgen und Versicherungsleistungen ist Rechtsanwalt Andrew Straßburger von der Kleiser Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.


OLG Schleswig, Az. 7 U 137/22

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Unfallversichert trotz Vorschaden? – Das Mitwirkungsanteil-Urteil

Wie viel Vorschaden ist „zuviel“ für eine Invaliditätszahlung?

Viele Menschen leiden vor einem Unfall bereits an körperlichen Beschwerden oder Verschleißerscheinungen. Die Angst ist dann groß, im Versicherungsfall leer auszugehen. Doch das OLG Karlsruhe stellte klar: Ein Unfallopfer erhält auch dann Leistungen, wenn eine besondere gesundheitliche Disposition am Schaden mitgewirkt hat – allerdings meist anteilig. Entscheidend ist, ob ein Zustand noch „alterstypisch“ ist oder bereits ein echtes Gebrechen vorliegt. Die Versicherungen dürfen nicht beliebig kürzen. Sie müssen den genauen Mitwirkungsgrad nachweisen und dürfen altersübliche Erscheinungen nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers zählen.


Für Betroffene bedeutet das aber: Zahlreiche medizinische Gutachten, schwierige Diskussionen um „Mitursächlichkeit“ und oft eine jahrelange Belastung, ob das finanzielle Polster nach einem Unfall wirklich kommt. In existenzieller Not steht die Familie – trotz Beitragszahlung – oft allein da.


Unser Rat: Akzeptieren Sie keine Pauschalkürzungen! Lassen Sie Ihre Ansprüche bedarfsgenau prüfen und setzen Sie Ihr Recht mit qualifizierter Unterstützung durch. Ihr Leiden darf nicht im Streit um Prozentpunkte untergehen.
Rechtsanwalt Andrew Straßburger von der Kleiser Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist Ihr engagierter Ansprechpartner und setzt sich konsequent für Ihre Interessen ein.


OLG Karlsruhe, Az. 12 U 97/16

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2025

Das „Eigenbewegungs-Urteil“: Keine Leistung trotz unverschuldeter Verletzung?

Ein Unfall, und doch keine Hilfe – wenn sich Versicherungsbedingungen gegen die Betroffenen wenden

Viele Versicherte wiegen sich in Sicherheit: Sie glauben, nach einer schmerzhaften Verletzung bei der Arbeit, beim Sport oder im Alltag sei ihre Unfallversicherung ihr Rettungsanker. Doch was tun, wenn das Versicherungshaus plötzlich jede Unterstützung verweigert? Genau das musste ein beruflich körperlich tätiger Mandant erleben: Ein „Knackser“ im Knie führte zu erheblichen und bleibenden Schäden. Doch der Versicherer lehnte ab – mit dem Argument, eine Meniskusverletzung durch „Eigenbewegung“ sei kein versichertes Unfallereignis.


Die Gerichte mussten entscheiden: Wann liegt ein Unfall vor? Und reicht es wirklich nicht aus, dass sich die Verletzung durch eine für den Betroffenen völlig unvorhergesehene Bewegung und unter schwierigen äußeren Bedingungen ereignet hat? Leider bestätigte das OLG: Nur „plötzlich von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse“ – oder sehr spezielle, nachweisbar „erhöhte Kraftanstrengungen“ – lösen den Versicherungsschutz aus. Für viele Mandanten bedeutet das: Komplexe Beweislasten, juristisches Fachchinesisch und am Ende bittere Enttäuschung.


Unser Rat: Lassen Sie sich frühzeitig beraten, wenn Ihre Versicherung nach einem Unfall Einwände erhebt. Diese Entscheidung zeigt: Den Unterschied zwischen gescheiterten und erfolgreichen Ansprüchen macht oft nur eine fachkundige anwaltliche Vertretung!


Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Unfallversicherung: Rechtsanwalt Andrew Straßburger, Kleiser Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.


OLG Karlsruhe, Az. 12 U 106/18

Aus der Praxis.

Aktuell informiert.

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Die Tücke psychischer Unfallfolgen – Fall schwerster PTBS

Die Tücke psychischer Unfallfolgen – Fall schwerster PTBS


Wenn seelischer Schaden das ganze Leben überschattet – und Versicherer nicht zahlen wollen

Das Leben kann sich durch einen schweren Unfall schlagartig ändern – und manchmal sind die psychischen Wunden schwerer und langfristiger als die körperlichen. Immer mehr Mandanten leiden an massiven Folgen wie posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS). Das OLG Schleswig hat jetzt klargestellt: Wer nach einem Unfall schwere psychische Beschwerden entwickelt und dadurch dauerhaft erwerbsunfähig wird, bekommt grundsätzlich auch aus der Unfallversicherung Leistungen – ABER: Die Gerichte prüfen sehr streng, ob der Versicherte alles unternommen hat, um die Behandlung aufzunehmen und eine Chronifizierung zu vermeiden.


In dem Fall hatte ein Geschädigter seine ärztlich empfohlene Therapie abgebrochen und sich stattdessen selbst behandelt. Das Urteil war dramatisch: Die Versicherung war nicht verpflichtet, für die verschlimmerte, chronifizierte psychische Erkrankung voll zu leisten. Für Betroffene kann diese strenge Handhabung das endgültige Abrutschen ins soziale Abseits bedeuten – nach schwerem Unfall nun noch die Existenzangst.


Unser Rat: Achten Sie genau auf eine lückenlose medizinische Behandlung, dokumentieren Sie Ihren Leidensweg – und lassen Sie sich beim Streit mit der Versicherung von Anfang an rechtlich begleiten.
Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Unfallfolgen und Versicherungsleistungen ist Rechtsanwalt Andrew Straßburger von der Kleiser Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.


OLG Schleswig, Az. 7 U 137/22

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2025

Unfallversichert trotz Vorschaden? – Das Mitwirkungsanteil-Urteil

Wie viel Vorschaden ist „zuviel“ für eine Invaliditätszahlung?

Viele Menschen leiden vor einem Unfall bereits an körperlichen Beschwerden oder Verschleißerscheinungen. Die Angst ist dann groß, im Versicherungsfall leer auszugehen. Doch das OLG Karlsruhe stellte klar: Ein Unfallopfer erhält auch dann Leistungen, wenn eine besondere gesundheitliche Disposition am Schaden mitgewirkt hat – allerdings meist anteilig. Entscheidend ist, ob ein Zustand noch „alterstypisch“ ist oder bereits ein echtes Gebrechen vorliegt. Die Versicherungen dürfen nicht beliebig kürzen. Sie müssen den genauen Mitwirkungsgrad nachweisen und dürfen altersübliche Erscheinungen nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers zählen.


Für Betroffene bedeutet das aber: Zahlreiche medizinische Gutachten, schwierige Diskussionen um „Mitursächlichkeit“ und oft eine jahrelange Belastung, ob das finanzielle Polster nach einem Unfall wirklich kommt. In existenzieller Not steht die Familie – trotz Beitragszahlung – oft allein da.


Unser Rat: Akzeptieren Sie keine Pauschalkürzungen! Lassen Sie Ihre Ansprüche bedarfsgenau prüfen und setzen Sie Ihr Recht mit qualifizierter Unterstützung durch. Ihr Leiden darf nicht im Streit um Prozentpunkte untergehen.
Rechtsanwalt Andrew Straßburger von der Kleiser Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist Ihr engagierter Ansprechpartner und setzt sich konsequent für Ihre Interessen ein.


OLG Karlsruhe, Az. 12 U 97/16

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2025

Das „Eigenbewegungs-Urteil“: Keine Leistung trotz unverschuldeter Verletzung?

Ein Unfall, und doch keine Hilfe – wenn sich Versicherungsbedingungen gegen die Betroffenen wenden

Viele Versicherte wiegen sich in Sicherheit: Sie glauben, nach einer schmerzhaften Verletzung bei der Arbeit, beim Sport oder im Alltag sei ihre Unfallversicherung ihr Rettungsanker. Doch was tun, wenn das Versicherungshaus plötzlich jede Unterstützung verweigert? Genau das musste ein beruflich körperlich tätiger Mandant erleben: Ein „Knackser“ im Knie führte zu erheblichen und bleibenden Schäden. Doch der Versicherer lehnte ab – mit dem Argument, eine Meniskusverletzung durch „Eigenbewegung“ sei kein versichertes Unfallereignis.


Die Gerichte mussten entscheiden: Wann liegt ein Unfall vor? Und reicht es wirklich nicht aus, dass sich die Verletzung durch eine für den Betroffenen völlig unvorhergesehene Bewegung und unter schwierigen äußeren Bedingungen ereignet hat? Leider bestätigte das OLG: Nur „plötzlich von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse“ – oder sehr spezielle, nachweisbar „erhöhte Kraftanstrengungen“ – lösen den Versicherungsschutz aus. Für viele Mandanten bedeutet das: Komplexe Beweislasten, juristisches Fachchinesisch und am Ende bittere Enttäuschung.


Unser Rat: Lassen Sie sich frühzeitig beraten, wenn Ihre Versicherung nach einem Unfall Einwände erhebt. Diese Entscheidung zeigt: Den Unterschied zwischen gescheiterten und erfolgreichen Ansprüchen macht oft nur eine fachkundige anwaltliche Vertretung!


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