Unterhaltszahlungen an Kinder und Selbstbehalt – BGH nimmt Großeltern in die Pflicht
Wer Unterhalt leisten muss, hat einen Selbstbehalt von 1.400 Euro. Beim Kindesunterhalt kann der Selbstbehalt allerdings auf 1.160 Euro sinken. Denn gemäß § 1603 Abs. 2 BGB trifft Eltern gegenüber ihren Kindern eine gesteigerte Erwerbsverpflichtung. Das bedeutet, dass sie alle verfügbaren Mittel zu ihrem und dem Unterhalt der Kinder gleichmäßig zu verwenden haben. Der Selbstbehalt sinkt daher bei einer Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kinder bis 21 Jahre für einen erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen auf 1.160 Euro. Der Teil des Einkommens, der die 1.160 Euro überschreitet, ist dann für den Kindesunterhalt heranzuziehen.
Ist der Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig, beträgt der Selbstbehalt 960 Euro. Bei Arbeitslosigkeit muss der Unterhaltspflichtige aber nachweisen, dass er sich ausreichend um eine neue Erwerbstätigkeit bemüht. Nach der Rechtsprechung des BGH sind etwa 20 Bewerbungen im Monat derzeit unter ausreichend zu verstehen. Außerdem kann dem Unterhaltspflichtigen auch zugemutet werden, verschiedene Nebenjobs anzunehmen und bis zu 48 Stunden in der Woche zu arbeiten.
Wenn die unterhaltsberechtigten Kinder allerdings noch leistungsfähige Großeltern haben, kann die gesteigerte Erwerbsverpflichtung der Eltern ggf. entfallen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 27. Oktober 2021 bestätigt (Az.: XII ZB 123/21).
Die Karlsruher Richter hatten zu entscheiden, ob die sog. gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern auch dann besteht, wenn finanziell leistungsfähige Großeltern vorhanden sind. Der BGH hat hier die Großeltern in die Pflicht genommen.
In dem zu Grunde liegenden Verfahren hatte der unterhaltspflichtige Vater ein monatliches Einkommen von rund 1.400 Euro. Für die gemeinsame Tochter zahlte er seiner Ex-Frau monatlich 100 Euro Unterhalt. Die Unterhaltsvorschusskasse des Landes leistete für die Tochter weitere Zahlungen und forderte von dem Vater rund 760 Euro zurück. Dieser wollte nicht zahlen und verwies auf seine eigenen Eltern, die zusammen Nettoeinkünfte von mehr als 5.500 Euro im Monat hatten. Aufgrund der leistungsfähigen Großeltern müsse er selbst nur Unterhalt bis zum angemessenen Selbstbehalt zahlen, der zu diesem Zeitpunkt 1.300 Euro betrug. Inzwischen ist er auf 1.400 Euro gestiegen.
Gegenüber minderjährigen Kindern kann jedoch verlangt werden, dass sich die Eltern stärker finanziell belasten. Daher sinkt der Selbstbehalt. Laut § 1603 Abs. 2 BGB ist dies jedoch anders, wenn ein „anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist“. In diesem Fall seien das die Großeltern, so der BGH. Da diese leistungsfähig seien, entfalle für den Vater die gesteigerte Unterhaltspflicht. Dies stelle auch keine verdeckte Unterhaltsgewährung an die Kindeseltern dar. Vielmehr haften die Großeltern gemäß § 1607 Abs. 1 BGB originär nur auf Unterhalt gegenüber ihren Enkelkindern, führte der BGH aus.
Die Ersatzhaftung der Großeltern stelle aber eine Ausnahme dar. Dafür sorge nicht nur die Anordnung des Vorrangs der elterlichen Unterhaltspflicht, sondern auch, dass Großeltern gegenüber ihren Enkeln ein wesentlich höherer Selbstbehalt zusteht. Aktuell beträgt dieser 2.000 Euro zzgl. der Hälfte des über diesen 2.000 Euro liegenden Einkommens. Zudem habe der Staat gegenüber Großeltern keine Regressansprüche und könne das Geld nicht aktiv eintreiben. Darüber hinaus muss der unterhaltspflichtige Elternteil beweisen können, dass leistungsfähige Verwandte vorhanden sind.
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Mietrecht
2025
Konsequente Verteidigung des Mieters: Amtsgericht Bruchsal bestätigt Rechtsposition in Verzichtsurteil
Ein am 22.01.2025 ergangene Verzichtsurteil des Amtsgerichts Bruchsal (Az. 4 C 292/24) zeigt wieder einmal, dass eine solide Verteidigung und die Kenntnis der Feinheiten des Kündigungsrechts bei Wohnraummietverhältnissen von entscheidender Bedeutung sind. Die Entscheidung wurde von uns, vertreten durch Rechtsanwalt Gier, für einen beklagten Mieter erstritten.
Hintergrund des Falls
Unser Mandant sah sich gleich mehrfach fehlerhaften Mieterhöhungsverlangen und untransparenten Betriebskostenabrechnungen ausgesetzt. Anstatt eine faire Klärung zu suchen, ergriff die Vermieterseite drastische Schritte, um den Mieter unter Druck zu setzen: Sie behauptete Beleidigungen und sprach eine außerordentliche sowie hilfsweise ordentliche Kündigung aus. Der Ton wurde rasch verschärft, angeheizt durch die gegnerische Anwältin, die zudem versuchte, ihre Angriffe gezielt an uns als Rechtsanwälten des Mieters vorbei zu führen.
Kernaussagen des Verfahrens
Genutzt hatte es der Gegenseite nicht. Die Entscheidung zeigt, dass Vermieter sich nicht pauschal auf vermeintlich beleidigende Äußerungen stützen können, wenn diese in einer zugespitzten Situation fielen, die die Vermieterseite durch zweifelhafte Forderungen selbst maßgeblich herbeigeführt hat. Zudem hätte vor einer Kündigung zumindest eine ordnungsgemäße Abmahnung erfolgen müssen. Die einseitige Eskalation und das Umgehen des bevollmächtigten Rechtsanwalts verliehen dem Vorbringen der Vermieterseite einen Beigeschmack, der mit professionellem Verhalten wenig zu tun hatte.
Was ist ein Verzichtsurteil?
Ein Verzichtsurteil wird dann erlassen, wenn die klagende Partei ihre eigenen Ansprüche offiziell fallen lässt und das Gericht diesen Verzicht in einem Urteil bestätigt. Hier musste sich die Vermieterseite unserer Argumentation beugen und ihre Klage zurücknehmen. Damit ist der behauptete Kündigungsgrund endgültig vom Tisch – und sämtliche Prozesse, die darauf gestützt waren, erledigen sich.
Relevanz für die Praxis
Das Urteil unterstreicht, dass Vermieter ihre Ansprüche seriös und sauber begründen sollten. Wer versucht, formale und materielle Fehler durch vermeintlich aggressive Strategien zu kaschieren, riskiert sein eigenes Verfahren – umso mehr, wenn er den vorgeschriebenen Weg der Kommunikation mit der Gegenseite wissentlich umgeht. Für Mieter zeigt sich: Eine konsequente Verteidigung und eine fundierte Kenntnis des Wohnraumkündigungsrechts können unberechtigte Forderungen erfolgreich abwehren.
Fazit
Der Fall zeigt anschaulich, wie wichtig fundierte mietrechtliche Beratung ist: Mieter, die sich mit falschen oder zweifelhaften Kündigungsgründen konfrontiert sehen, sollten den Weg zum Spezialisten nicht scheuen. Nur so lassen sich rechtliche Feinheiten sauber prüfen und gegebenenfalls entkräften.
Am Ende hinterlässt diese Auseinandersetzung eine klare Botschaft: Unkollegiale Methoden und falsch geplantes Vorgehen zahlen sich vor Gericht nicht aus. So musste die Vermieterseite nicht nur sämtliche Gerichtskosten und die Kosten unserer Verteidigung tragen; sie blieb auch auf den Kosten ihrer eigenen Anwältin sitzen, welche im Zusammenhang mit der (fehlgeschlagenen) Kündigung entstanden sind. Insofern empfiehlt sich: Lieber gleich zum Fachanwalt für Mietrecht – das spart Zeit, Nerven und vor allem bares Geld.
Verkehrsrecht
2025
Verlust der Fahreignung bei Cannabis-Konsum: Was gilt nach dem neuen Recht?
Der Konsum von Cannabis – sei es medizinisch oder nichtmedizinisch – hat rechtliche Auswirkungen auf die Fahreignung von Fahrern. Besonders nach der Änderung der Rechtslage zum 1. April 2024 stellt sich die Frage: Führt der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis weiterhin ohne weiteres zum Verlust der Fahreignung? Diese Frage wurde kürzlich im Beschluss des VGH München (Az. 11 CS 24.1712) vom 4. Februar 2025 behandelt.
Die Entscheidung beleuchtet, wie sich der intensive Konsum von Cannabis auf die Fahreignung auswirkt und was sich durch die Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht geändert hat. Was bedeutet das für alle, die sowohl medizinisches als auch nichtmedizinisches Cannabis konsumieren?
Der Fall im Detail
Im Sommer 2023 geriet ein Fahrer aufgrund seines Konsums von Cannabis in den Fokus der Fahrerlaubnisbehörde. Der Antragsteller, ein Patient mit einem medizinischen Cannabis-Rezept, gab bei einer Verkehrskontrolle an, täglich Cannabisblüten zu konsumieren. Gleichzeitig hatte er jedoch illegales Cannabis und Betäubungsmittel wie Amphetamin und Ecstasy im Besitz, was zu einer Verurteilung wegen Drogenhandels und Besitzes führte.
Im Januar 2024 entzog die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller die Fahrerlaubnis, mit der Begründung, dass er seine Fahreignung aufgrund des Konsums von Cannabis und Drogen verloren habe. Der Antragsteller widersprach dem, da er angab, die Behandlung mit Medizinal-Cannabis im Oktober 2023 beendet zu haben. Er berief sich auf die neue Rechtslage, nach der nur regelmäßiger Konsum oder ein Missbrauch von Cannabis die Fahreignung entfallen lassen würde.
Die Entscheidung des VGH München
Der VGH München entschied, dass der Antragsteller auf Grundlage der bisherigen Rechtslage seine Fahreignung wegen des Konsums von Cannabis ohne weiteres verloren hätte. Der Senat stellte fest, dass der Antragsteller nicht nur medizinisches Cannabis konsumiert hatte, sondern in erheblichem Maße auch illegales Cannabis. Der VGH stellte jedoch klar, dass im neuen Recht ab April 2024 die Fahreignung nur dann entfallen kann, wenn entweder ein Missbrauch von Cannabis oder eine Abhängigkeit vorliegt – was im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen wurde.
Zudem legte der VGH dar, dass im Hauptsacheverfahren zu klären bleibt, ob der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis als regelmäßiger Konsum oder als missbräuchliche Einnahme von psychoaktiven Arzneimitteln zu werten ist.
Trotz dieser offenen Fragen führte der VGH aus, dass die Interessenabwägung im vorliegenden Fall zugunsten des Vollzugsinteresses und gegen den Antragsteller ausfiel. Das Gericht sah ernste Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit des Antragstellers, den Konsum von Cannabis vom Führen eines Fahrzeugs zu trennen, zumal er auch in der Vergangenheit illegale Drogen konsumiert und damit einen sorglosen Umgang mit Rauschmitteln gezeigt hatte.
Praxishinweis für Verkehrsteilnehmer und Anwälte
Für die Praxis ist diese Entscheidung von großer Bedeutung, da sie die Frage aufwirft, wie der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis rechtlich zu bewerten ist. Die Neuregelung des Straßenverkehrsrechts seit April 2024 verlangt eine genaue Unterscheidung zwischen regelmäßigem Konsum und Missbrauch. Doch auch bei der Annahme von regelmäßigem Konsum ist zu klären, ob der Konsum mit der Fahreignung vereinbar ist.
Für Anwälte und Betroffene, die mit ähnlichen Fällen konfrontiert sind, ist es entscheidend, die aktuelle rechtliche Situation zu berücksichtigen und gegebenenfalls medizinische Gutachten zu erstellen, um eine genauere Einschätzung des Konsumverhaltens und der Fahreignung zu erhalten.
Unser Team unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger steht Ihnen zur Seite, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte geht.
Verkehrsrecht
2025
Schadensminderungspflicht nach einem Unfall: Wann müssen Geschädigte wieder arbeiten?
Ein schwerer Verkehrsunfall verändert nicht nur das Leben der Betroffenen, sondern wirft oft auch komplexe rechtliche Fragen auf – vor allem, wenn es um Verdienstausfälle und die damit verbundene Schadensminderungspflicht geht. Doch was passiert, wenn ein Unfallgeschädigter trotz seiner verbliebenen Arbeitskraft nicht wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehrt? Muss er sich dann die Konsequenzen einer unterlassenen Arbeitssuche anrechnen lassen?
Diese Frage wurde kürzlich vom Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil vom 13. Dezember 2024 (Az. 3 U 34/24) behandelt. Der Fall zeigt auf, wie und unter welchen Bedingungen die Schadensminderungspflicht auch nach einem schwerwiegenden Unfall zur Anwendung kommen kann – und wo die Grenzen dieser Pflicht liegen.
Der Fall im Detail
Im vorliegenden Fall war der Kläger Mitte 2017 bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt worden und konnte seitdem seinen Beruf als Bohrwerkdreher nicht mehr ausüben. Die Haftung des Unfallverursachers war unstrittig, jedoch standen noch Verdienstausfallsansprüche zur Diskussion. Ab Herbst 2019 erhielt der Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, da er nicht mehr in der Lage war, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.
Das Landgericht hatte dem Kläger teilweise Recht gegeben. Er hatte jedoch in der Berufung einen höheren Verdienstausfall gefordert und wollte die konkrete Feststellung der Ersatzpflicht für den künftigen Verdienstausfall bis zum Renteneintrittsalter erreichen. Die Frage war, ob der Kläger verpflichtet gewesen wäre, sich nach dem Unfall wieder um eine geeignete Arbeitsstelle zu bemühen.
Die Entscheidung des OLG Saarbrücken
Das OLG Saarbrücken entschied zugunsten des Klägers. Es stellte klar, dass auch nach dem Urteil der fachkundigen Stellen, die die Arbeitsfähigkeit des Klägers als eingeschränkt betrachteten, der Kläger keine Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme habe, wenn diese aussichtslos gewesen wäre. Weder vor noch nach August 2021 sei anzunehmen gewesen, dass der Kläger bei entsprechenden Bemühungen eine geeignete Arbeit gefunden hätte.
In seiner Entscheidung betonte das OLG, dass die Schadensminderungspflicht nicht verlangt, dass der Geschädigte sich um eine Arbeitsstelle bemühen muss, wenn er aufgrund seiner unfallbedingten Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsmarkt keine Chance auf eine erfolgreiche Vermittlung hat. Der Kläger hätte seine Arbeitskraft aufgrund seiner Einschränkungen nicht gewinnbringend einsetzen können. Daher sei eine Arbeitssuche in diesem Fall von vornherein aussichtslos.
Praxishinweis für Geschädigte und Anwälte
Die Entscheidung des OLG Saarbrücken zeigt, dass die Schadensminderungspflicht stets individuell und im Kontext des jeweiligen Einzelfalls zu betrachten ist. Für Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist es entscheidend, dass ihre beruflichen Einschränkungen gründlich bewertet werden. Wenn die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen unrealistisch erscheint, können sie von der Pflicht zur Arbeitsaufnahme entbunden sein.
Für Anwälte, die sich mit der Durchsetzung von Verdienstausfallsansprüchen befassen, ist es wichtig, auf eine fundierte medizinische Einschätzung der Arbeitsfähigkeit ihrer Mandanten zu setzen. Dies ermöglicht es, eine realistische Prognose zu erstellen und die Ansprüche der Geschädigten korrekt zu vertreten.
Seit fast 60 Jahren vertreten wir als Experten die Interessen von Unfallgeschädigten und setzen uns dafür ein, dass Ihnen die Entschädigung zusteht, die Ihnen zuteilwerden muss. Unsere Verkehrsunfallabteilung unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger ist darauf spezialisiert, in komplexen Fällen wie diesem die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen. Lassen Sie uns helfen – für Ihre Rechte und eine faire Entschädigung.

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Konsequente Verteidigung des Mieters: Amtsgericht Bruchsal bestätigt Rechtsposition in Verzichtsurteil
Ein am 22.01.2025 ergangene Verzichtsurteil des Amtsgerichts Bruchsal (Az. 4 C 292/24) zeigt wieder einmal, dass eine solide Verteidigung und die Kenntnis der Feinheiten des Kündigungsrechts bei Wohnraummietverhältnissen von entscheidender Bedeutung sind. Die Entscheidung wurde von uns, vertreten durch Rechtsanwalt Gier, für einen beklagten Mieter erstritten.
Hintergrund des Falls
Unser Mandant sah sich gleich mehrfach fehlerhaften Mieterhöhungsverlangen und untransparenten Betriebskostenabrechnungen ausgesetzt. Anstatt eine faire Klärung zu suchen, ergriff die Vermieterseite drastische Schritte, um den Mieter unter Druck zu setzen: Sie behauptete Beleidigungen und sprach eine außerordentliche sowie hilfsweise ordentliche Kündigung aus. Der Ton wurde rasch verschärft, angeheizt durch die gegnerische Anwältin, die zudem versuchte, ihre Angriffe gezielt an uns als Rechtsanwälten des Mieters vorbei zu führen.
Kernaussagen des Verfahrens
Genutzt hatte es der Gegenseite nicht. Die Entscheidung zeigt, dass Vermieter sich nicht pauschal auf vermeintlich beleidigende Äußerungen stützen können, wenn diese in einer zugespitzten Situation fielen, die die Vermieterseite durch zweifelhafte Forderungen selbst maßgeblich herbeigeführt hat. Zudem hätte vor einer Kündigung zumindest eine ordnungsgemäße Abmahnung erfolgen müssen. Die einseitige Eskalation und das Umgehen des bevollmächtigten Rechtsanwalts verliehen dem Vorbringen der Vermieterseite einen Beigeschmack, der mit professionellem Verhalten wenig zu tun hatte.
Was ist ein Verzichtsurteil?
Ein Verzichtsurteil wird dann erlassen, wenn die klagende Partei ihre eigenen Ansprüche offiziell fallen lässt und das Gericht diesen Verzicht in einem Urteil bestätigt. Hier musste sich die Vermieterseite unserer Argumentation beugen und ihre Klage zurücknehmen. Damit ist der behauptete Kündigungsgrund endgültig vom Tisch – und sämtliche Prozesse, die darauf gestützt waren, erledigen sich.
Relevanz für die Praxis
Das Urteil unterstreicht, dass Vermieter ihre Ansprüche seriös und sauber begründen sollten. Wer versucht, formale und materielle Fehler durch vermeintlich aggressive Strategien zu kaschieren, riskiert sein eigenes Verfahren – umso mehr, wenn er den vorgeschriebenen Weg der Kommunikation mit der Gegenseite wissentlich umgeht. Für Mieter zeigt sich: Eine konsequente Verteidigung und eine fundierte Kenntnis des Wohnraumkündigungsrechts können unberechtigte Forderungen erfolgreich abwehren.
Fazit
Der Fall zeigt anschaulich, wie wichtig fundierte mietrechtliche Beratung ist: Mieter, die sich mit falschen oder zweifelhaften Kündigungsgründen konfrontiert sehen, sollten den Weg zum Spezialisten nicht scheuen. Nur so lassen sich rechtliche Feinheiten sauber prüfen und gegebenenfalls entkräften.
Am Ende hinterlässt diese Auseinandersetzung eine klare Botschaft: Unkollegiale Methoden und falsch geplantes Vorgehen zahlen sich vor Gericht nicht aus. So musste die Vermieterseite nicht nur sämtliche Gerichtskosten und die Kosten unserer Verteidigung tragen; sie blieb auch auf den Kosten ihrer eigenen Anwältin sitzen, welche im Zusammenhang mit der (fehlgeschlagenen) Kündigung entstanden sind. Insofern empfiehlt sich: Lieber gleich zum Fachanwalt für Mietrecht – das spart Zeit, Nerven und vor allem bares Geld.
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Verlust der Fahreignung bei Cannabis-Konsum: Was gilt nach dem neuen Recht?
Der Konsum von Cannabis – sei es medizinisch oder nichtmedizinisch – hat rechtliche Auswirkungen auf die Fahreignung von Fahrern. Besonders nach der Änderung der Rechtslage zum 1. April 2024 stellt sich die Frage: Führt der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis weiterhin ohne weiteres zum Verlust der Fahreignung? Diese Frage wurde kürzlich im Beschluss des VGH München (Az. 11 CS 24.1712) vom 4. Februar 2025 behandelt.
Die Entscheidung beleuchtet, wie sich der intensive Konsum von Cannabis auf die Fahreignung auswirkt und was sich durch die Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht geändert hat. Was bedeutet das für alle, die sowohl medizinisches als auch nichtmedizinisches Cannabis konsumieren?
Der Fall im Detail
Im Sommer 2023 geriet ein Fahrer aufgrund seines Konsums von Cannabis in den Fokus der Fahrerlaubnisbehörde. Der Antragsteller, ein Patient mit einem medizinischen Cannabis-Rezept, gab bei einer Verkehrskontrolle an, täglich Cannabisblüten zu konsumieren. Gleichzeitig hatte er jedoch illegales Cannabis und Betäubungsmittel wie Amphetamin und Ecstasy im Besitz, was zu einer Verurteilung wegen Drogenhandels und Besitzes führte.
Im Januar 2024 entzog die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller die Fahrerlaubnis, mit der Begründung, dass er seine Fahreignung aufgrund des Konsums von Cannabis und Drogen verloren habe. Der Antragsteller widersprach dem, da er angab, die Behandlung mit Medizinal-Cannabis im Oktober 2023 beendet zu haben. Er berief sich auf die neue Rechtslage, nach der nur regelmäßiger Konsum oder ein Missbrauch von Cannabis die Fahreignung entfallen lassen würde.
Die Entscheidung des VGH München
Der VGH München entschied, dass der Antragsteller auf Grundlage der bisherigen Rechtslage seine Fahreignung wegen des Konsums von Cannabis ohne weiteres verloren hätte. Der Senat stellte fest, dass der Antragsteller nicht nur medizinisches Cannabis konsumiert hatte, sondern in erheblichem Maße auch illegales Cannabis. Der VGH stellte jedoch klar, dass im neuen Recht ab April 2024 die Fahreignung nur dann entfallen kann, wenn entweder ein Missbrauch von Cannabis oder eine Abhängigkeit vorliegt – was im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen wurde.
Zudem legte der VGH dar, dass im Hauptsacheverfahren zu klären bleibt, ob der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis als regelmäßiger Konsum oder als missbräuchliche Einnahme von psychoaktiven Arzneimitteln zu werten ist.
Trotz dieser offenen Fragen führte der VGH aus, dass die Interessenabwägung im vorliegenden Fall zugunsten des Vollzugsinteresses und gegen den Antragsteller ausfiel. Das Gericht sah ernste Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit des Antragstellers, den Konsum von Cannabis vom Führen eines Fahrzeugs zu trennen, zumal er auch in der Vergangenheit illegale Drogen konsumiert und damit einen sorglosen Umgang mit Rauschmitteln gezeigt hatte.
Praxishinweis für Verkehrsteilnehmer und Anwälte
Für die Praxis ist diese Entscheidung von großer Bedeutung, da sie die Frage aufwirft, wie der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis rechtlich zu bewerten ist. Die Neuregelung des Straßenverkehrsrechts seit April 2024 verlangt eine genaue Unterscheidung zwischen regelmäßigem Konsum und Missbrauch. Doch auch bei der Annahme von regelmäßigem Konsum ist zu klären, ob der Konsum mit der Fahreignung vereinbar ist.
Für Anwälte und Betroffene, die mit ähnlichen Fällen konfrontiert sind, ist es entscheidend, die aktuelle rechtliche Situation zu berücksichtigen und gegebenenfalls medizinische Gutachten zu erstellen, um eine genauere Einschätzung des Konsumverhaltens und der Fahreignung zu erhalten.
Unser Team unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger steht Ihnen zur Seite, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte geht.
Verkehrsrecht
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Schadensminderungspflicht nach einem Unfall: Wann müssen Geschädigte wieder arbeiten?
Ein schwerer Verkehrsunfall verändert nicht nur das Leben der Betroffenen, sondern wirft oft auch komplexe rechtliche Fragen auf – vor allem, wenn es um Verdienstausfälle und die damit verbundene Schadensminderungspflicht geht. Doch was passiert, wenn ein Unfallgeschädigter trotz seiner verbliebenen Arbeitskraft nicht wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehrt? Muss er sich dann die Konsequenzen einer unterlassenen Arbeitssuche anrechnen lassen?
Diese Frage wurde kürzlich vom Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil vom 13. Dezember 2024 (Az. 3 U 34/24) behandelt. Der Fall zeigt auf, wie und unter welchen Bedingungen die Schadensminderungspflicht auch nach einem schwerwiegenden Unfall zur Anwendung kommen kann – und wo die Grenzen dieser Pflicht liegen.
Der Fall im Detail
Im vorliegenden Fall war der Kläger Mitte 2017 bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt worden und konnte seitdem seinen Beruf als Bohrwerkdreher nicht mehr ausüben. Die Haftung des Unfallverursachers war unstrittig, jedoch standen noch Verdienstausfallsansprüche zur Diskussion. Ab Herbst 2019 erhielt der Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, da er nicht mehr in der Lage war, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.
Das Landgericht hatte dem Kläger teilweise Recht gegeben. Er hatte jedoch in der Berufung einen höheren Verdienstausfall gefordert und wollte die konkrete Feststellung der Ersatzpflicht für den künftigen Verdienstausfall bis zum Renteneintrittsalter erreichen. Die Frage war, ob der Kläger verpflichtet gewesen wäre, sich nach dem Unfall wieder um eine geeignete Arbeitsstelle zu bemühen.
Die Entscheidung des OLG Saarbrücken
Das OLG Saarbrücken entschied zugunsten des Klägers. Es stellte klar, dass auch nach dem Urteil der fachkundigen Stellen, die die Arbeitsfähigkeit des Klägers als eingeschränkt betrachteten, der Kläger keine Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme habe, wenn diese aussichtslos gewesen wäre. Weder vor noch nach August 2021 sei anzunehmen gewesen, dass der Kläger bei entsprechenden Bemühungen eine geeignete Arbeit gefunden hätte.
In seiner Entscheidung betonte das OLG, dass die Schadensminderungspflicht nicht verlangt, dass der Geschädigte sich um eine Arbeitsstelle bemühen muss, wenn er aufgrund seiner unfallbedingten Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsmarkt keine Chance auf eine erfolgreiche Vermittlung hat. Der Kläger hätte seine Arbeitskraft aufgrund seiner Einschränkungen nicht gewinnbringend einsetzen können. Daher sei eine Arbeitssuche in diesem Fall von vornherein aussichtslos.
Praxishinweis für Geschädigte und Anwälte
Die Entscheidung des OLG Saarbrücken zeigt, dass die Schadensminderungspflicht stets individuell und im Kontext des jeweiligen Einzelfalls zu betrachten ist. Für Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist es entscheidend, dass ihre beruflichen Einschränkungen gründlich bewertet werden. Wenn die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen unrealistisch erscheint, können sie von der Pflicht zur Arbeitsaufnahme entbunden sein.
Für Anwälte, die sich mit der Durchsetzung von Verdienstausfallsansprüchen befassen, ist es wichtig, auf eine fundierte medizinische Einschätzung der Arbeitsfähigkeit ihrer Mandanten zu setzen. Dies ermöglicht es, eine realistische Prognose zu erstellen und die Ansprüche der Geschädigten korrekt zu vertreten.
Seit fast 60 Jahren vertreten wir als Experten die Interessen von Unfallgeschädigten und setzen uns dafür ein, dass Ihnen die Entschädigung zusteht, die Ihnen zuteilwerden muss. Unsere Verkehrsunfallabteilung unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger ist darauf spezialisiert, in komplexen Fällen wie diesem die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen. Lassen Sie uns helfen – für Ihre Rechte und eine faire Entschädigung.

Aus der Praxis.
Aktuell informiert.
Mietrecht
2025
Konsequente Verteidigung des Mieters: Amtsgericht Bruchsal bestätigt Rechtsposition in Verzichtsurteil
Ein am 22.01.2025 ergangene Verzichtsurteil des Amtsgerichts Bruchsal (Az. 4 C 292/24) zeigt wieder einmal, dass eine solide Verteidigung und die Kenntnis der Feinheiten des Kündigungsrechts bei Wohnraummietverhältnissen von entscheidender Bedeutung sind. Die Entscheidung wurde von uns, vertreten durch Rechtsanwalt Gier, für einen beklagten Mieter erstritten.
Hintergrund des Falls
Unser Mandant sah sich gleich mehrfach fehlerhaften Mieterhöhungsverlangen und untransparenten Betriebskostenabrechnungen ausgesetzt. Anstatt eine faire Klärung zu suchen, ergriff die Vermieterseite drastische Schritte, um den Mieter unter Druck zu setzen: Sie behauptete Beleidigungen und sprach eine außerordentliche sowie hilfsweise ordentliche Kündigung aus. Der Ton wurde rasch verschärft, angeheizt durch die gegnerische Anwältin, die zudem versuchte, ihre Angriffe gezielt an uns als Rechtsanwälten des Mieters vorbei zu führen.
Kernaussagen des Verfahrens
Genutzt hatte es der Gegenseite nicht. Die Entscheidung zeigt, dass Vermieter sich nicht pauschal auf vermeintlich beleidigende Äußerungen stützen können, wenn diese in einer zugespitzten Situation fielen, die die Vermieterseite durch zweifelhafte Forderungen selbst maßgeblich herbeigeführt hat. Zudem hätte vor einer Kündigung zumindest eine ordnungsgemäße Abmahnung erfolgen müssen. Die einseitige Eskalation und das Umgehen des bevollmächtigten Rechtsanwalts verliehen dem Vorbringen der Vermieterseite einen Beigeschmack, der mit professionellem Verhalten wenig zu tun hatte.
Was ist ein Verzichtsurteil?
Ein Verzichtsurteil wird dann erlassen, wenn die klagende Partei ihre eigenen Ansprüche offiziell fallen lässt und das Gericht diesen Verzicht in einem Urteil bestätigt. Hier musste sich die Vermieterseite unserer Argumentation beugen und ihre Klage zurücknehmen. Damit ist der behauptete Kündigungsgrund endgültig vom Tisch – und sämtliche Prozesse, die darauf gestützt waren, erledigen sich.
Relevanz für die Praxis
Das Urteil unterstreicht, dass Vermieter ihre Ansprüche seriös und sauber begründen sollten. Wer versucht, formale und materielle Fehler durch vermeintlich aggressive Strategien zu kaschieren, riskiert sein eigenes Verfahren – umso mehr, wenn er den vorgeschriebenen Weg der Kommunikation mit der Gegenseite wissentlich umgeht. Für Mieter zeigt sich: Eine konsequente Verteidigung und eine fundierte Kenntnis des Wohnraumkündigungsrechts können unberechtigte Forderungen erfolgreich abwehren.
Fazit
Der Fall zeigt anschaulich, wie wichtig fundierte mietrechtliche Beratung ist: Mieter, die sich mit falschen oder zweifelhaften Kündigungsgründen konfrontiert sehen, sollten den Weg zum Spezialisten nicht scheuen. Nur so lassen sich rechtliche Feinheiten sauber prüfen und gegebenenfalls entkräften.
Am Ende hinterlässt diese Auseinandersetzung eine klare Botschaft: Unkollegiale Methoden und falsch geplantes Vorgehen zahlen sich vor Gericht nicht aus. So musste die Vermieterseite nicht nur sämtliche Gerichtskosten und die Kosten unserer Verteidigung tragen; sie blieb auch auf den Kosten ihrer eigenen Anwältin sitzen, welche im Zusammenhang mit der (fehlgeschlagenen) Kündigung entstanden sind. Insofern empfiehlt sich: Lieber gleich zum Fachanwalt für Mietrecht – das spart Zeit, Nerven und vor allem bares Geld.
Verkehrsrecht
2025
Verlust der Fahreignung bei Cannabis-Konsum: Was gilt nach dem neuen Recht?
Der Konsum von Cannabis – sei es medizinisch oder nichtmedizinisch – hat rechtliche Auswirkungen auf die Fahreignung von Fahrern. Besonders nach der Änderung der Rechtslage zum 1. April 2024 stellt sich die Frage: Führt der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis weiterhin ohne weiteres zum Verlust der Fahreignung? Diese Frage wurde kürzlich im Beschluss des VGH München (Az. 11 CS 24.1712) vom 4. Februar 2025 behandelt.
Die Entscheidung beleuchtet, wie sich der intensive Konsum von Cannabis auf die Fahreignung auswirkt und was sich durch die Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht geändert hat. Was bedeutet das für alle, die sowohl medizinisches als auch nichtmedizinisches Cannabis konsumieren?
Der Fall im Detail
Im Sommer 2023 geriet ein Fahrer aufgrund seines Konsums von Cannabis in den Fokus der Fahrerlaubnisbehörde. Der Antragsteller, ein Patient mit einem medizinischen Cannabis-Rezept, gab bei einer Verkehrskontrolle an, täglich Cannabisblüten zu konsumieren. Gleichzeitig hatte er jedoch illegales Cannabis und Betäubungsmittel wie Amphetamin und Ecstasy im Besitz, was zu einer Verurteilung wegen Drogenhandels und Besitzes führte.
Im Januar 2024 entzog die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller die Fahrerlaubnis, mit der Begründung, dass er seine Fahreignung aufgrund des Konsums von Cannabis und Drogen verloren habe. Der Antragsteller widersprach dem, da er angab, die Behandlung mit Medizinal-Cannabis im Oktober 2023 beendet zu haben. Er berief sich auf die neue Rechtslage, nach der nur regelmäßiger Konsum oder ein Missbrauch von Cannabis die Fahreignung entfallen lassen würde.
Die Entscheidung des VGH München
Der VGH München entschied, dass der Antragsteller auf Grundlage der bisherigen Rechtslage seine Fahreignung wegen des Konsums von Cannabis ohne weiteres verloren hätte. Der Senat stellte fest, dass der Antragsteller nicht nur medizinisches Cannabis konsumiert hatte, sondern in erheblichem Maße auch illegales Cannabis. Der VGH stellte jedoch klar, dass im neuen Recht ab April 2024 die Fahreignung nur dann entfallen kann, wenn entweder ein Missbrauch von Cannabis oder eine Abhängigkeit vorliegt – was im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen wurde.
Zudem legte der VGH dar, dass im Hauptsacheverfahren zu klären bleibt, ob der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis als regelmäßiger Konsum oder als missbräuchliche Einnahme von psychoaktiven Arzneimitteln zu werten ist.
Trotz dieser offenen Fragen führte der VGH aus, dass die Interessenabwägung im vorliegenden Fall zugunsten des Vollzugsinteresses und gegen den Antragsteller ausfiel. Das Gericht sah ernste Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit des Antragstellers, den Konsum von Cannabis vom Führen eines Fahrzeugs zu trennen, zumal er auch in der Vergangenheit illegale Drogen konsumiert und damit einen sorglosen Umgang mit Rauschmitteln gezeigt hatte.
Praxishinweis für Verkehrsteilnehmer und Anwälte
Für die Praxis ist diese Entscheidung von großer Bedeutung, da sie die Frage aufwirft, wie der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis rechtlich zu bewerten ist. Die Neuregelung des Straßenverkehrsrechts seit April 2024 verlangt eine genaue Unterscheidung zwischen regelmäßigem Konsum und Missbrauch. Doch auch bei der Annahme von regelmäßigem Konsum ist zu klären, ob der Konsum mit der Fahreignung vereinbar ist.
Für Anwälte und Betroffene, die mit ähnlichen Fällen konfrontiert sind, ist es entscheidend, die aktuelle rechtliche Situation zu berücksichtigen und gegebenenfalls medizinische Gutachten zu erstellen, um eine genauere Einschätzung des Konsumverhaltens und der Fahreignung zu erhalten.
Unser Team unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger steht Ihnen zur Seite, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte geht.
Verkehrsrecht
2025
Schadensminderungspflicht nach einem Unfall: Wann müssen Geschädigte wieder arbeiten?
Ein schwerer Verkehrsunfall verändert nicht nur das Leben der Betroffenen, sondern wirft oft auch komplexe rechtliche Fragen auf – vor allem, wenn es um Verdienstausfälle und die damit verbundene Schadensminderungspflicht geht. Doch was passiert, wenn ein Unfallgeschädigter trotz seiner verbliebenen Arbeitskraft nicht wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehrt? Muss er sich dann die Konsequenzen einer unterlassenen Arbeitssuche anrechnen lassen?
Diese Frage wurde kürzlich vom Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil vom 13. Dezember 2024 (Az. 3 U 34/24) behandelt. Der Fall zeigt auf, wie und unter welchen Bedingungen die Schadensminderungspflicht auch nach einem schwerwiegenden Unfall zur Anwendung kommen kann – und wo die Grenzen dieser Pflicht liegen.
Der Fall im Detail
Im vorliegenden Fall war der Kläger Mitte 2017 bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt worden und konnte seitdem seinen Beruf als Bohrwerkdreher nicht mehr ausüben. Die Haftung des Unfallverursachers war unstrittig, jedoch standen noch Verdienstausfallsansprüche zur Diskussion. Ab Herbst 2019 erhielt der Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, da er nicht mehr in der Lage war, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.
Das Landgericht hatte dem Kläger teilweise Recht gegeben. Er hatte jedoch in der Berufung einen höheren Verdienstausfall gefordert und wollte die konkrete Feststellung der Ersatzpflicht für den künftigen Verdienstausfall bis zum Renteneintrittsalter erreichen. Die Frage war, ob der Kläger verpflichtet gewesen wäre, sich nach dem Unfall wieder um eine geeignete Arbeitsstelle zu bemühen.
Die Entscheidung des OLG Saarbrücken
Das OLG Saarbrücken entschied zugunsten des Klägers. Es stellte klar, dass auch nach dem Urteil der fachkundigen Stellen, die die Arbeitsfähigkeit des Klägers als eingeschränkt betrachteten, der Kläger keine Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme habe, wenn diese aussichtslos gewesen wäre. Weder vor noch nach August 2021 sei anzunehmen gewesen, dass der Kläger bei entsprechenden Bemühungen eine geeignete Arbeit gefunden hätte.
In seiner Entscheidung betonte das OLG, dass die Schadensminderungspflicht nicht verlangt, dass der Geschädigte sich um eine Arbeitsstelle bemühen muss, wenn er aufgrund seiner unfallbedingten Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsmarkt keine Chance auf eine erfolgreiche Vermittlung hat. Der Kläger hätte seine Arbeitskraft aufgrund seiner Einschränkungen nicht gewinnbringend einsetzen können. Daher sei eine Arbeitssuche in diesem Fall von vornherein aussichtslos.
Praxishinweis für Geschädigte und Anwälte
Die Entscheidung des OLG Saarbrücken zeigt, dass die Schadensminderungspflicht stets individuell und im Kontext des jeweiligen Einzelfalls zu betrachten ist. Für Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist es entscheidend, dass ihre beruflichen Einschränkungen gründlich bewertet werden. Wenn die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen unrealistisch erscheint, können sie von der Pflicht zur Arbeitsaufnahme entbunden sein.
Für Anwälte, die sich mit der Durchsetzung von Verdienstausfallsansprüchen befassen, ist es wichtig, auf eine fundierte medizinische Einschätzung der Arbeitsfähigkeit ihrer Mandanten zu setzen. Dies ermöglicht es, eine realistische Prognose zu erstellen und die Ansprüche der Geschädigten korrekt zu vertreten.
Seit fast 60 Jahren vertreten wir als Experten die Interessen von Unfallgeschädigten und setzen uns dafür ein, dass Ihnen die Entschädigung zusteht, die Ihnen zuteilwerden muss. Unsere Verkehrsunfallabteilung unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger ist darauf spezialisiert, in komplexen Fällen wie diesem die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen. Lassen Sie uns helfen – für Ihre Rechte und eine faire Entschädigung.

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