Neue Klage bei späterer Verschlechterung der Berufsunfähigkeit – Rechtskraft schützt Versicherer nicht! Andrew Straßburger
Einmal gescheitert, immer verloren? Nein! Das OLG Dresden schenkt Berufsunfähigen neue Hoffnung: Verschlechtert sich Ihr Zustand nach einer Klageabweisung, dürfen Sie neu klagen und haben echte Chancen auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente!
Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die sogenannte materielle Rechtskraft ein ständiges Problem. Wer einmal eine Klage verloren hat, glaubt, für immer ausgeschlossen zu sein – und die Versicherer berufen sich auf das „Urteil von damals“. Das OLG Dresden stellt klar: Die Rechtskraft einer abweisenden Entscheidung deckt immer nur den Zeitraum bis zum letzten Verhandlungstag ab. Danach eintretende neue gesundheitliche Umstände sind nicht von der Abweisung umfasst (§ 322 ZPO).
Im Fall vor dem OLG Dresden hatte ein Versicherter zunächst bei Gericht keinen Erfolg, da der gesundheitliche Zustand noch keine Berufsunfähigkeit begründete. Jahre später verschlechterte sich sein Gesundheitszustand erheblich. Die Versicherung meinte, durch die frühere Ablehnung sei der Versicherte dauerhaft ausgeschlossen. Doch das OLG Dresden urteilt differenziert:
Die Rechtskraft der Erstentscheidung gilt nur für die festgestellten zeitlichen Umstände (also bis zu dem damaligen letzen Verhandlungstermin) Eine substanziell behauptete und ärztlich belegte Verschlechterung nach diesem Zeitpunkt rechtfertigt eine neue Klage Es darf keine identische Tatsachengrundlage zwischen den beiden Verfahren bestehen; ist dies durch die spätere Gesundheitsentwicklung ausgeschlossen, ist ein erneuter Rechtsstreit zulässig
Das Gericht betont damit den Grundsatz, dass Berufsunfähigkeit ein dynamischer Prozess sein kann. Neue medizinische Erkenntnisse oder zusätzlich eingetretene Krankheiten sind stets gesondert zu bewerten und können die Tür zu einem neuen Verfahren öffnen.
Für Betroffene bedeutet dies: Auch nach einer zunächst negativen Gerichtsentscheidung kann bei weiterer Verschlechterung ein Anspruch erneut geprüft werden – und die Versicherer müssen sich darauf einlassen.
Expertenempfehlung
Lassen Sie sich nach einem gescheiterten Prozess nicht entmutigen! Herr Rechtsanwalt Andrew Straßburger von der Kleiser Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfügt über die notwendige Erfahrung, um die Chancen einer „zweiten Klage“ für Sie fundiert zu bewerten und durchzusetzen.
OLG Dresden, Urteil vom 13.03.2025, Az. 4 U 224/23
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Die Tücke psychischer Unfallfolgen – Fall schwerster PTBS
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In dem Fall hatte ein Geschädigter seine ärztlich empfohlene Therapie abgebrochen und sich stattdessen selbst behandelt. Das Urteil war dramatisch: Die Versicherung war nicht verpflichtet, für die verschlimmerte, chronifizierte psychische Erkrankung voll zu leisten. Für Betroffene kann diese strenge Handhabung das endgültige Abrutschen ins soziale Abseits bedeuten – nach schwerem Unfall nun noch die Existenzangst.
Unser Rat: Achten Sie genau auf eine lückenlose medizinische Behandlung, dokumentieren Sie Ihren Leidensweg – und lassen Sie sich beim Streit mit der Versicherung von Anfang an rechtlich begleiten.
Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Unfallfolgen und Versicherungsleistungen ist Rechtsanwalt Andrew Straßburger von der Kleiser Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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Für Betroffene bedeutet das aber: Zahlreiche medizinische Gutachten, schwierige Diskussionen um „Mitursächlichkeit“ und oft eine jahrelange Belastung, ob das finanzielle Polster nach einem Unfall wirklich kommt. In existenzieller Not steht die Familie – trotz Beitragszahlung – oft allein da.
Unser Rat: Akzeptieren Sie keine Pauschalkürzungen! Lassen Sie Ihre Ansprüche bedarfsgenau prüfen und setzen Sie Ihr Recht mit qualifizierter Unterstützung durch. Ihr Leiden darf nicht im Streit um Prozentpunkte untergehen.
Rechtsanwalt Andrew Straßburger von der Kleiser Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist Ihr engagierter Ansprechpartner und setzt sich konsequent für Ihre Interessen ein.
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Die Gerichte mussten entscheiden: Wann liegt ein Unfall vor? Und reicht es wirklich nicht aus, dass sich die Verletzung durch eine für den Betroffenen völlig unvorhergesehene Bewegung und unter schwierigen äußeren Bedingungen ereignet hat? Leider bestätigte das OLG: Nur „plötzlich von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse“ – oder sehr spezielle, nachweisbar „erhöhte Kraftanstrengungen“ – lösen den Versicherungsschutz aus. Für viele Mandanten bedeutet das: Komplexe Beweislasten, juristisches Fachchinesisch und am Ende bittere Enttäuschung.
Unser Rat: Lassen Sie sich frühzeitig beraten, wenn Ihre Versicherung nach einem Unfall Einwände erhebt. Diese Entscheidung zeigt: Den Unterschied zwischen gescheiterten und erfolgreichen Ansprüchen macht oft nur eine fachkundige anwaltliche Vertretung!
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