Auskunftsanspruch unter Miterben
Wenn der Erblasser stirbt, fällt sein Nachlass in vielen Fällen nicht nur einem Alleinerben, sondern einer Erbengemeinschaft zu. Hat der Erblasser kein Testament errichtet, gilt die gesetzliche Erbfolge. Demnach erben zunächst Ehepartner und Kinder des Erblassers.
Allerdings haben in vielen Fällen die Erben einen ganz unterschiedlichen Kontakt zu dem Erblasser gehabt. Wer als Miterbe nur noch wenig Kontakt hatte, kann den Wert des Nachlasses nur schwer bewerten. Auch die anderen Erben können sich in solchen Fällen aus unterschiedlichen Gründen als wenig auskunftsfreudig erweisen, auch wenn sie tiefere Einblicke in die Vermögensverhältnisse des Erblassers hatten, denn ein allgemeiner Auskunftsanspruch unter Miterben ist im Gesetz nicht verankert.
Schalten die anderen Erben also auf stur, ist es für den Miterben schwierig an Informationen zu dem Nachlass heranzukommen. Einige Wege stehen ihm aber dennoch offen. So wird in der Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen davon ausgegangen, dass aus dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB ein Auskunftsanspruch besteht. Bedingung dafür ist aber, dass der Auskunftsersuchende aus entschuldbaren Gründen über seinen Erbanspruch im Unklaren ist und eine andere, dem Erblasser nahestehende Person dem unschwer abhelfen kann. Dies erfordert zudem eine Sonderbeziehung zwischen den beiden Personen, die nicht schon durch die Stellung als Miterben vorliegt. Vielmehr muss die informierte Person in so einer vertraglichen Rechtsbeziehung zu dem Erblasser gestanden haben, die ihn nun verpflichtet, Auskunft zu erteilen. In der Praxis kommt das jedoch eher selten vor.
Ebenfalls selten ist, dass ein Auskunftsanspruch gemäß § 2027 BGB besteht. Dies ist nur dann der Fall, wenn eine Person unter Anmaßung eines Erbrechts etwas aus dem Nachlass erlangt hat.
Bleibt noch ein Auskunftsanspruch gemäß § 2028 BGB gegenüber den Hausgenossen des Erblassers, z.B. gegen den Ehepartner, der mit dem Erblasser zusammengelebt hat. Dieser Anspruch bezieht sich allerdings nur auf die erbschaftlichen Geschäfte, die der Hausgenosse selbst geführt hat und was ihm über den Verbleib weiterer Erbschaftsgegenständen bekannt ist. Der Anspruch ist also nicht erschöpfend und führt oft auch ins Leere, weil der Erblasser zuletzt nicht mehr zu Hause, sondern bspw. in einem Heim gelebt hat.
Hat sich jemand aufgrund einer Vorsorgevollmacht zuletzt um die finanziellen Angelegenheiten des Erblassers gekümmert und hat es sich dabei rechtlich um ein Auftragsverhältnis gehandelt, kann für die Miterben ein Auskunftsanspruch gemäß § 666 BGB bestehen. Allerdings ist oft fraglich, ob rechtlich tatsächlich ein Auftragsverhältnis bestand, besonders wenn sich nahe Angehörige um die Geschäfte des Erblassers gekümmert haben. Dann handelt es sich häufig um unverbindliche Gefälligkeiten.
Es bleibt also schwierig für die Miterben an Informationen zu dem Nachlass zu kommen. Oft ist dies erst nach aufwendigem Schriftverkehr z.B. mit dem Nachlassgericht möglich. Allerdings sind die Informationen wesentlich, wenn der Miterbe z.B. vor der Frage steht, ob er die Erbschaft antreten oder ausschlagen soll.
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Mietrecht
2025
Konsequente Verteidigung des Mieters: Amtsgericht Bruchsal bestätigt Rechtsposition in Verzichtsurteil
Ein am 22.01.2025 ergangene Verzichtsurteil des Amtsgerichts Bruchsal (Az. 4 C 292/24) zeigt wieder einmal, dass eine solide Verteidigung und die Kenntnis der Feinheiten des Kündigungsrechts bei Wohnraummietverhältnissen von entscheidender Bedeutung sind. Die Entscheidung wurde von uns, vertreten durch Rechtsanwalt Gier, für einen beklagten Mieter erstritten.
Hintergrund des Falls
Unser Mandant sah sich gleich mehrfach fehlerhaften Mieterhöhungsverlangen und untransparenten Betriebskostenabrechnungen ausgesetzt. Anstatt eine faire Klärung zu suchen, ergriff die Vermieterseite drastische Schritte, um den Mieter unter Druck zu setzen: Sie behauptete Beleidigungen und sprach eine außerordentliche sowie hilfsweise ordentliche Kündigung aus. Der Ton wurde rasch verschärft, angeheizt durch die gegnerische Anwältin, die zudem versuchte, ihre Angriffe gezielt an uns als Rechtsanwälten des Mieters vorbei zu führen.
Kernaussagen des Verfahrens
Genutzt hatte es der Gegenseite nicht. Die Entscheidung zeigt, dass Vermieter sich nicht pauschal auf vermeintlich beleidigende Äußerungen stützen können, wenn diese in einer zugespitzten Situation fielen, die die Vermieterseite durch zweifelhafte Forderungen selbst maßgeblich herbeigeführt hat. Zudem hätte vor einer Kündigung zumindest eine ordnungsgemäße Abmahnung erfolgen müssen. Die einseitige Eskalation und das Umgehen des bevollmächtigten Rechtsanwalts verliehen dem Vorbringen der Vermieterseite einen Beigeschmack, der mit professionellem Verhalten wenig zu tun hatte.
Was ist ein Verzichtsurteil?
Ein Verzichtsurteil wird dann erlassen, wenn die klagende Partei ihre eigenen Ansprüche offiziell fallen lässt und das Gericht diesen Verzicht in einem Urteil bestätigt. Hier musste sich die Vermieterseite unserer Argumentation beugen und ihre Klage zurücknehmen. Damit ist der behauptete Kündigungsgrund endgültig vom Tisch – und sämtliche Prozesse, die darauf gestützt waren, erledigen sich.
Relevanz für die Praxis
Das Urteil unterstreicht, dass Vermieter ihre Ansprüche seriös und sauber begründen sollten. Wer versucht, formale und materielle Fehler durch vermeintlich aggressive Strategien zu kaschieren, riskiert sein eigenes Verfahren – umso mehr, wenn er den vorgeschriebenen Weg der Kommunikation mit der Gegenseite wissentlich umgeht. Für Mieter zeigt sich: Eine konsequente Verteidigung und eine fundierte Kenntnis des Wohnraumkündigungsrechts können unberechtigte Forderungen erfolgreich abwehren.
Fazit
Der Fall zeigt anschaulich, wie wichtig fundierte mietrechtliche Beratung ist: Mieter, die sich mit falschen oder zweifelhaften Kündigungsgründen konfrontiert sehen, sollten den Weg zum Spezialisten nicht scheuen. Nur so lassen sich rechtliche Feinheiten sauber prüfen und gegebenenfalls entkräften.
Am Ende hinterlässt diese Auseinandersetzung eine klare Botschaft: Unkollegiale Methoden und falsch geplantes Vorgehen zahlen sich vor Gericht nicht aus. So musste die Vermieterseite nicht nur sämtliche Gerichtskosten und die Kosten unserer Verteidigung tragen; sie blieb auch auf den Kosten ihrer eigenen Anwältin sitzen, welche im Zusammenhang mit der (fehlgeschlagenen) Kündigung entstanden sind. Insofern empfiehlt sich: Lieber gleich zum Fachanwalt für Mietrecht – das spart Zeit, Nerven und vor allem bares Geld.
Verkehrsrecht
2025
Verlust der Fahreignung bei Cannabis-Konsum: Was gilt nach dem neuen Recht?
Der Konsum von Cannabis – sei es medizinisch oder nichtmedizinisch – hat rechtliche Auswirkungen auf die Fahreignung von Fahrern. Besonders nach der Änderung der Rechtslage zum 1. April 2024 stellt sich die Frage: Führt der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis weiterhin ohne weiteres zum Verlust der Fahreignung? Diese Frage wurde kürzlich im Beschluss des VGH München (Az. 11 CS 24.1712) vom 4. Februar 2025 behandelt.
Die Entscheidung beleuchtet, wie sich der intensive Konsum von Cannabis auf die Fahreignung auswirkt und was sich durch die Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht geändert hat. Was bedeutet das für alle, die sowohl medizinisches als auch nichtmedizinisches Cannabis konsumieren?
Der Fall im Detail
Im Sommer 2023 geriet ein Fahrer aufgrund seines Konsums von Cannabis in den Fokus der Fahrerlaubnisbehörde. Der Antragsteller, ein Patient mit einem medizinischen Cannabis-Rezept, gab bei einer Verkehrskontrolle an, täglich Cannabisblüten zu konsumieren. Gleichzeitig hatte er jedoch illegales Cannabis und Betäubungsmittel wie Amphetamin und Ecstasy im Besitz, was zu einer Verurteilung wegen Drogenhandels und Besitzes führte.
Im Januar 2024 entzog die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller die Fahrerlaubnis, mit der Begründung, dass er seine Fahreignung aufgrund des Konsums von Cannabis und Drogen verloren habe. Der Antragsteller widersprach dem, da er angab, die Behandlung mit Medizinal-Cannabis im Oktober 2023 beendet zu haben. Er berief sich auf die neue Rechtslage, nach der nur regelmäßiger Konsum oder ein Missbrauch von Cannabis die Fahreignung entfallen lassen würde.
Die Entscheidung des VGH München
Der VGH München entschied, dass der Antragsteller auf Grundlage der bisherigen Rechtslage seine Fahreignung wegen des Konsums von Cannabis ohne weiteres verloren hätte. Der Senat stellte fest, dass der Antragsteller nicht nur medizinisches Cannabis konsumiert hatte, sondern in erheblichem Maße auch illegales Cannabis. Der VGH stellte jedoch klar, dass im neuen Recht ab April 2024 die Fahreignung nur dann entfallen kann, wenn entweder ein Missbrauch von Cannabis oder eine Abhängigkeit vorliegt – was im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen wurde.
Zudem legte der VGH dar, dass im Hauptsacheverfahren zu klären bleibt, ob der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis als regelmäßiger Konsum oder als missbräuchliche Einnahme von psychoaktiven Arzneimitteln zu werten ist.
Trotz dieser offenen Fragen führte der VGH aus, dass die Interessenabwägung im vorliegenden Fall zugunsten des Vollzugsinteresses und gegen den Antragsteller ausfiel. Das Gericht sah ernste Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit des Antragstellers, den Konsum von Cannabis vom Führen eines Fahrzeugs zu trennen, zumal er auch in der Vergangenheit illegale Drogen konsumiert und damit einen sorglosen Umgang mit Rauschmitteln gezeigt hatte.
Praxishinweis für Verkehrsteilnehmer und Anwälte
Für die Praxis ist diese Entscheidung von großer Bedeutung, da sie die Frage aufwirft, wie der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis rechtlich zu bewerten ist. Die Neuregelung des Straßenverkehrsrechts seit April 2024 verlangt eine genaue Unterscheidung zwischen regelmäßigem Konsum und Missbrauch. Doch auch bei der Annahme von regelmäßigem Konsum ist zu klären, ob der Konsum mit der Fahreignung vereinbar ist.
Für Anwälte und Betroffene, die mit ähnlichen Fällen konfrontiert sind, ist es entscheidend, die aktuelle rechtliche Situation zu berücksichtigen und gegebenenfalls medizinische Gutachten zu erstellen, um eine genauere Einschätzung des Konsumverhaltens und der Fahreignung zu erhalten.
Unser Team unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger steht Ihnen zur Seite, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte geht.
Verkehrsrecht
2025
Schadensminderungspflicht nach einem Unfall: Wann müssen Geschädigte wieder arbeiten?
Ein schwerer Verkehrsunfall verändert nicht nur das Leben der Betroffenen, sondern wirft oft auch komplexe rechtliche Fragen auf – vor allem, wenn es um Verdienstausfälle und die damit verbundene Schadensminderungspflicht geht. Doch was passiert, wenn ein Unfallgeschädigter trotz seiner verbliebenen Arbeitskraft nicht wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehrt? Muss er sich dann die Konsequenzen einer unterlassenen Arbeitssuche anrechnen lassen?
Diese Frage wurde kürzlich vom Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil vom 13. Dezember 2024 (Az. 3 U 34/24) behandelt. Der Fall zeigt auf, wie und unter welchen Bedingungen die Schadensminderungspflicht auch nach einem schwerwiegenden Unfall zur Anwendung kommen kann – und wo die Grenzen dieser Pflicht liegen.
Der Fall im Detail
Im vorliegenden Fall war der Kläger Mitte 2017 bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt worden und konnte seitdem seinen Beruf als Bohrwerkdreher nicht mehr ausüben. Die Haftung des Unfallverursachers war unstrittig, jedoch standen noch Verdienstausfallsansprüche zur Diskussion. Ab Herbst 2019 erhielt der Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, da er nicht mehr in der Lage war, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.
Das Landgericht hatte dem Kläger teilweise Recht gegeben. Er hatte jedoch in der Berufung einen höheren Verdienstausfall gefordert und wollte die konkrete Feststellung der Ersatzpflicht für den künftigen Verdienstausfall bis zum Renteneintrittsalter erreichen. Die Frage war, ob der Kläger verpflichtet gewesen wäre, sich nach dem Unfall wieder um eine geeignete Arbeitsstelle zu bemühen.
Die Entscheidung des OLG Saarbrücken
Das OLG Saarbrücken entschied zugunsten des Klägers. Es stellte klar, dass auch nach dem Urteil der fachkundigen Stellen, die die Arbeitsfähigkeit des Klägers als eingeschränkt betrachteten, der Kläger keine Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme habe, wenn diese aussichtslos gewesen wäre. Weder vor noch nach August 2021 sei anzunehmen gewesen, dass der Kläger bei entsprechenden Bemühungen eine geeignete Arbeit gefunden hätte.
In seiner Entscheidung betonte das OLG, dass die Schadensminderungspflicht nicht verlangt, dass der Geschädigte sich um eine Arbeitsstelle bemühen muss, wenn er aufgrund seiner unfallbedingten Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsmarkt keine Chance auf eine erfolgreiche Vermittlung hat. Der Kläger hätte seine Arbeitskraft aufgrund seiner Einschränkungen nicht gewinnbringend einsetzen können. Daher sei eine Arbeitssuche in diesem Fall von vornherein aussichtslos.
Praxishinweis für Geschädigte und Anwälte
Die Entscheidung des OLG Saarbrücken zeigt, dass die Schadensminderungspflicht stets individuell und im Kontext des jeweiligen Einzelfalls zu betrachten ist. Für Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist es entscheidend, dass ihre beruflichen Einschränkungen gründlich bewertet werden. Wenn die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen unrealistisch erscheint, können sie von der Pflicht zur Arbeitsaufnahme entbunden sein.
Für Anwälte, die sich mit der Durchsetzung von Verdienstausfallsansprüchen befassen, ist es wichtig, auf eine fundierte medizinische Einschätzung der Arbeitsfähigkeit ihrer Mandanten zu setzen. Dies ermöglicht es, eine realistische Prognose zu erstellen und die Ansprüche der Geschädigten korrekt zu vertreten.
Seit fast 60 Jahren vertreten wir als Experten die Interessen von Unfallgeschädigten und setzen uns dafür ein, dass Ihnen die Entschädigung zusteht, die Ihnen zuteilwerden muss. Unsere Verkehrsunfallabteilung unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger ist darauf spezialisiert, in komplexen Fällen wie diesem die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen. Lassen Sie uns helfen – für Ihre Rechte und eine faire Entschädigung.

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Konsequente Verteidigung des Mieters: Amtsgericht Bruchsal bestätigt Rechtsposition in Verzichtsurteil
Ein am 22.01.2025 ergangene Verzichtsurteil des Amtsgerichts Bruchsal (Az. 4 C 292/24) zeigt wieder einmal, dass eine solide Verteidigung und die Kenntnis der Feinheiten des Kündigungsrechts bei Wohnraummietverhältnissen von entscheidender Bedeutung sind. Die Entscheidung wurde von uns, vertreten durch Rechtsanwalt Gier, für einen beklagten Mieter erstritten.
Hintergrund des Falls
Unser Mandant sah sich gleich mehrfach fehlerhaften Mieterhöhungsverlangen und untransparenten Betriebskostenabrechnungen ausgesetzt. Anstatt eine faire Klärung zu suchen, ergriff die Vermieterseite drastische Schritte, um den Mieter unter Druck zu setzen: Sie behauptete Beleidigungen und sprach eine außerordentliche sowie hilfsweise ordentliche Kündigung aus. Der Ton wurde rasch verschärft, angeheizt durch die gegnerische Anwältin, die zudem versuchte, ihre Angriffe gezielt an uns als Rechtsanwälten des Mieters vorbei zu führen.
Kernaussagen des Verfahrens
Genutzt hatte es der Gegenseite nicht. Die Entscheidung zeigt, dass Vermieter sich nicht pauschal auf vermeintlich beleidigende Äußerungen stützen können, wenn diese in einer zugespitzten Situation fielen, die die Vermieterseite durch zweifelhafte Forderungen selbst maßgeblich herbeigeführt hat. Zudem hätte vor einer Kündigung zumindest eine ordnungsgemäße Abmahnung erfolgen müssen. Die einseitige Eskalation und das Umgehen des bevollmächtigten Rechtsanwalts verliehen dem Vorbringen der Vermieterseite einen Beigeschmack, der mit professionellem Verhalten wenig zu tun hatte.
Was ist ein Verzichtsurteil?
Ein Verzichtsurteil wird dann erlassen, wenn die klagende Partei ihre eigenen Ansprüche offiziell fallen lässt und das Gericht diesen Verzicht in einem Urteil bestätigt. Hier musste sich die Vermieterseite unserer Argumentation beugen und ihre Klage zurücknehmen. Damit ist der behauptete Kündigungsgrund endgültig vom Tisch – und sämtliche Prozesse, die darauf gestützt waren, erledigen sich.
Relevanz für die Praxis
Das Urteil unterstreicht, dass Vermieter ihre Ansprüche seriös und sauber begründen sollten. Wer versucht, formale und materielle Fehler durch vermeintlich aggressive Strategien zu kaschieren, riskiert sein eigenes Verfahren – umso mehr, wenn er den vorgeschriebenen Weg der Kommunikation mit der Gegenseite wissentlich umgeht. Für Mieter zeigt sich: Eine konsequente Verteidigung und eine fundierte Kenntnis des Wohnraumkündigungsrechts können unberechtigte Forderungen erfolgreich abwehren.
Fazit
Der Fall zeigt anschaulich, wie wichtig fundierte mietrechtliche Beratung ist: Mieter, die sich mit falschen oder zweifelhaften Kündigungsgründen konfrontiert sehen, sollten den Weg zum Spezialisten nicht scheuen. Nur so lassen sich rechtliche Feinheiten sauber prüfen und gegebenenfalls entkräften.
Am Ende hinterlässt diese Auseinandersetzung eine klare Botschaft: Unkollegiale Methoden und falsch geplantes Vorgehen zahlen sich vor Gericht nicht aus. So musste die Vermieterseite nicht nur sämtliche Gerichtskosten und die Kosten unserer Verteidigung tragen; sie blieb auch auf den Kosten ihrer eigenen Anwältin sitzen, welche im Zusammenhang mit der (fehlgeschlagenen) Kündigung entstanden sind. Insofern empfiehlt sich: Lieber gleich zum Fachanwalt für Mietrecht – das spart Zeit, Nerven und vor allem bares Geld.
Verkehrsrecht
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Verlust der Fahreignung bei Cannabis-Konsum: Was gilt nach dem neuen Recht?
Der Konsum von Cannabis – sei es medizinisch oder nichtmedizinisch – hat rechtliche Auswirkungen auf die Fahreignung von Fahrern. Besonders nach der Änderung der Rechtslage zum 1. April 2024 stellt sich die Frage: Führt der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis weiterhin ohne weiteres zum Verlust der Fahreignung? Diese Frage wurde kürzlich im Beschluss des VGH München (Az. 11 CS 24.1712) vom 4. Februar 2025 behandelt.
Die Entscheidung beleuchtet, wie sich der intensive Konsum von Cannabis auf die Fahreignung auswirkt und was sich durch die Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht geändert hat. Was bedeutet das für alle, die sowohl medizinisches als auch nichtmedizinisches Cannabis konsumieren?
Der Fall im Detail
Im Sommer 2023 geriet ein Fahrer aufgrund seines Konsums von Cannabis in den Fokus der Fahrerlaubnisbehörde. Der Antragsteller, ein Patient mit einem medizinischen Cannabis-Rezept, gab bei einer Verkehrskontrolle an, täglich Cannabisblüten zu konsumieren. Gleichzeitig hatte er jedoch illegales Cannabis und Betäubungsmittel wie Amphetamin und Ecstasy im Besitz, was zu einer Verurteilung wegen Drogenhandels und Besitzes führte.
Im Januar 2024 entzog die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller die Fahrerlaubnis, mit der Begründung, dass er seine Fahreignung aufgrund des Konsums von Cannabis und Drogen verloren habe. Der Antragsteller widersprach dem, da er angab, die Behandlung mit Medizinal-Cannabis im Oktober 2023 beendet zu haben. Er berief sich auf die neue Rechtslage, nach der nur regelmäßiger Konsum oder ein Missbrauch von Cannabis die Fahreignung entfallen lassen würde.
Die Entscheidung des VGH München
Der VGH München entschied, dass der Antragsteller auf Grundlage der bisherigen Rechtslage seine Fahreignung wegen des Konsums von Cannabis ohne weiteres verloren hätte. Der Senat stellte fest, dass der Antragsteller nicht nur medizinisches Cannabis konsumiert hatte, sondern in erheblichem Maße auch illegales Cannabis. Der VGH stellte jedoch klar, dass im neuen Recht ab April 2024 die Fahreignung nur dann entfallen kann, wenn entweder ein Missbrauch von Cannabis oder eine Abhängigkeit vorliegt – was im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen wurde.
Zudem legte der VGH dar, dass im Hauptsacheverfahren zu klären bleibt, ob der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis als regelmäßiger Konsum oder als missbräuchliche Einnahme von psychoaktiven Arzneimitteln zu werten ist.
Trotz dieser offenen Fragen führte der VGH aus, dass die Interessenabwägung im vorliegenden Fall zugunsten des Vollzugsinteresses und gegen den Antragsteller ausfiel. Das Gericht sah ernste Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit des Antragstellers, den Konsum von Cannabis vom Führen eines Fahrzeugs zu trennen, zumal er auch in der Vergangenheit illegale Drogen konsumiert und damit einen sorglosen Umgang mit Rauschmitteln gezeigt hatte.
Praxishinweis für Verkehrsteilnehmer und Anwälte
Für die Praxis ist diese Entscheidung von großer Bedeutung, da sie die Frage aufwirft, wie der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis rechtlich zu bewerten ist. Die Neuregelung des Straßenverkehrsrechts seit April 2024 verlangt eine genaue Unterscheidung zwischen regelmäßigem Konsum und Missbrauch. Doch auch bei der Annahme von regelmäßigem Konsum ist zu klären, ob der Konsum mit der Fahreignung vereinbar ist.
Für Anwälte und Betroffene, die mit ähnlichen Fällen konfrontiert sind, ist es entscheidend, die aktuelle rechtliche Situation zu berücksichtigen und gegebenenfalls medizinische Gutachten zu erstellen, um eine genauere Einschätzung des Konsumverhaltens und der Fahreignung zu erhalten.
Unser Team unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger steht Ihnen zur Seite, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte geht.
Verkehrsrecht
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Schadensminderungspflicht nach einem Unfall: Wann müssen Geschädigte wieder arbeiten?
Ein schwerer Verkehrsunfall verändert nicht nur das Leben der Betroffenen, sondern wirft oft auch komplexe rechtliche Fragen auf – vor allem, wenn es um Verdienstausfälle und die damit verbundene Schadensminderungspflicht geht. Doch was passiert, wenn ein Unfallgeschädigter trotz seiner verbliebenen Arbeitskraft nicht wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehrt? Muss er sich dann die Konsequenzen einer unterlassenen Arbeitssuche anrechnen lassen?
Diese Frage wurde kürzlich vom Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil vom 13. Dezember 2024 (Az. 3 U 34/24) behandelt. Der Fall zeigt auf, wie und unter welchen Bedingungen die Schadensminderungspflicht auch nach einem schwerwiegenden Unfall zur Anwendung kommen kann – und wo die Grenzen dieser Pflicht liegen.
Der Fall im Detail
Im vorliegenden Fall war der Kläger Mitte 2017 bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt worden und konnte seitdem seinen Beruf als Bohrwerkdreher nicht mehr ausüben. Die Haftung des Unfallverursachers war unstrittig, jedoch standen noch Verdienstausfallsansprüche zur Diskussion. Ab Herbst 2019 erhielt der Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, da er nicht mehr in der Lage war, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.
Das Landgericht hatte dem Kläger teilweise Recht gegeben. Er hatte jedoch in der Berufung einen höheren Verdienstausfall gefordert und wollte die konkrete Feststellung der Ersatzpflicht für den künftigen Verdienstausfall bis zum Renteneintrittsalter erreichen. Die Frage war, ob der Kläger verpflichtet gewesen wäre, sich nach dem Unfall wieder um eine geeignete Arbeitsstelle zu bemühen.
Die Entscheidung des OLG Saarbrücken
Das OLG Saarbrücken entschied zugunsten des Klägers. Es stellte klar, dass auch nach dem Urteil der fachkundigen Stellen, die die Arbeitsfähigkeit des Klägers als eingeschränkt betrachteten, der Kläger keine Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme habe, wenn diese aussichtslos gewesen wäre. Weder vor noch nach August 2021 sei anzunehmen gewesen, dass der Kläger bei entsprechenden Bemühungen eine geeignete Arbeit gefunden hätte.
In seiner Entscheidung betonte das OLG, dass die Schadensminderungspflicht nicht verlangt, dass der Geschädigte sich um eine Arbeitsstelle bemühen muss, wenn er aufgrund seiner unfallbedingten Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsmarkt keine Chance auf eine erfolgreiche Vermittlung hat. Der Kläger hätte seine Arbeitskraft aufgrund seiner Einschränkungen nicht gewinnbringend einsetzen können. Daher sei eine Arbeitssuche in diesem Fall von vornherein aussichtslos.
Praxishinweis für Geschädigte und Anwälte
Die Entscheidung des OLG Saarbrücken zeigt, dass die Schadensminderungspflicht stets individuell und im Kontext des jeweiligen Einzelfalls zu betrachten ist. Für Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist es entscheidend, dass ihre beruflichen Einschränkungen gründlich bewertet werden. Wenn die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen unrealistisch erscheint, können sie von der Pflicht zur Arbeitsaufnahme entbunden sein.
Für Anwälte, die sich mit der Durchsetzung von Verdienstausfallsansprüchen befassen, ist es wichtig, auf eine fundierte medizinische Einschätzung der Arbeitsfähigkeit ihrer Mandanten zu setzen. Dies ermöglicht es, eine realistische Prognose zu erstellen und die Ansprüche der Geschädigten korrekt zu vertreten.
Seit fast 60 Jahren vertreten wir als Experten die Interessen von Unfallgeschädigten und setzen uns dafür ein, dass Ihnen die Entschädigung zusteht, die Ihnen zuteilwerden muss. Unsere Verkehrsunfallabteilung unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger ist darauf spezialisiert, in komplexen Fällen wie diesem die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen. Lassen Sie uns helfen – für Ihre Rechte und eine faire Entschädigung.

Aus der Praxis.
Aktuell informiert.
Mietrecht
2025
Konsequente Verteidigung des Mieters: Amtsgericht Bruchsal bestätigt Rechtsposition in Verzichtsurteil
Ein am 22.01.2025 ergangene Verzichtsurteil des Amtsgerichts Bruchsal (Az. 4 C 292/24) zeigt wieder einmal, dass eine solide Verteidigung und die Kenntnis der Feinheiten des Kündigungsrechts bei Wohnraummietverhältnissen von entscheidender Bedeutung sind. Die Entscheidung wurde von uns, vertreten durch Rechtsanwalt Gier, für einen beklagten Mieter erstritten.
Hintergrund des Falls
Unser Mandant sah sich gleich mehrfach fehlerhaften Mieterhöhungsverlangen und untransparenten Betriebskostenabrechnungen ausgesetzt. Anstatt eine faire Klärung zu suchen, ergriff die Vermieterseite drastische Schritte, um den Mieter unter Druck zu setzen: Sie behauptete Beleidigungen und sprach eine außerordentliche sowie hilfsweise ordentliche Kündigung aus. Der Ton wurde rasch verschärft, angeheizt durch die gegnerische Anwältin, die zudem versuchte, ihre Angriffe gezielt an uns als Rechtsanwälten des Mieters vorbei zu führen.
Kernaussagen des Verfahrens
Genutzt hatte es der Gegenseite nicht. Die Entscheidung zeigt, dass Vermieter sich nicht pauschal auf vermeintlich beleidigende Äußerungen stützen können, wenn diese in einer zugespitzten Situation fielen, die die Vermieterseite durch zweifelhafte Forderungen selbst maßgeblich herbeigeführt hat. Zudem hätte vor einer Kündigung zumindest eine ordnungsgemäße Abmahnung erfolgen müssen. Die einseitige Eskalation und das Umgehen des bevollmächtigten Rechtsanwalts verliehen dem Vorbringen der Vermieterseite einen Beigeschmack, der mit professionellem Verhalten wenig zu tun hatte.
Was ist ein Verzichtsurteil?
Ein Verzichtsurteil wird dann erlassen, wenn die klagende Partei ihre eigenen Ansprüche offiziell fallen lässt und das Gericht diesen Verzicht in einem Urteil bestätigt. Hier musste sich die Vermieterseite unserer Argumentation beugen und ihre Klage zurücknehmen. Damit ist der behauptete Kündigungsgrund endgültig vom Tisch – und sämtliche Prozesse, die darauf gestützt waren, erledigen sich.
Relevanz für die Praxis
Das Urteil unterstreicht, dass Vermieter ihre Ansprüche seriös und sauber begründen sollten. Wer versucht, formale und materielle Fehler durch vermeintlich aggressive Strategien zu kaschieren, riskiert sein eigenes Verfahren – umso mehr, wenn er den vorgeschriebenen Weg der Kommunikation mit der Gegenseite wissentlich umgeht. Für Mieter zeigt sich: Eine konsequente Verteidigung und eine fundierte Kenntnis des Wohnraumkündigungsrechts können unberechtigte Forderungen erfolgreich abwehren.
Fazit
Der Fall zeigt anschaulich, wie wichtig fundierte mietrechtliche Beratung ist: Mieter, die sich mit falschen oder zweifelhaften Kündigungsgründen konfrontiert sehen, sollten den Weg zum Spezialisten nicht scheuen. Nur so lassen sich rechtliche Feinheiten sauber prüfen und gegebenenfalls entkräften.
Am Ende hinterlässt diese Auseinandersetzung eine klare Botschaft: Unkollegiale Methoden und falsch geplantes Vorgehen zahlen sich vor Gericht nicht aus. So musste die Vermieterseite nicht nur sämtliche Gerichtskosten und die Kosten unserer Verteidigung tragen; sie blieb auch auf den Kosten ihrer eigenen Anwältin sitzen, welche im Zusammenhang mit der (fehlgeschlagenen) Kündigung entstanden sind. Insofern empfiehlt sich: Lieber gleich zum Fachanwalt für Mietrecht – das spart Zeit, Nerven und vor allem bares Geld.
Verkehrsrecht
2025
Verlust der Fahreignung bei Cannabis-Konsum: Was gilt nach dem neuen Recht?
Der Konsum von Cannabis – sei es medizinisch oder nichtmedizinisch – hat rechtliche Auswirkungen auf die Fahreignung von Fahrern. Besonders nach der Änderung der Rechtslage zum 1. April 2024 stellt sich die Frage: Führt der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis weiterhin ohne weiteres zum Verlust der Fahreignung? Diese Frage wurde kürzlich im Beschluss des VGH München (Az. 11 CS 24.1712) vom 4. Februar 2025 behandelt.
Die Entscheidung beleuchtet, wie sich der intensive Konsum von Cannabis auf die Fahreignung auswirkt und was sich durch die Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht geändert hat. Was bedeutet das für alle, die sowohl medizinisches als auch nichtmedizinisches Cannabis konsumieren?
Der Fall im Detail
Im Sommer 2023 geriet ein Fahrer aufgrund seines Konsums von Cannabis in den Fokus der Fahrerlaubnisbehörde. Der Antragsteller, ein Patient mit einem medizinischen Cannabis-Rezept, gab bei einer Verkehrskontrolle an, täglich Cannabisblüten zu konsumieren. Gleichzeitig hatte er jedoch illegales Cannabis und Betäubungsmittel wie Amphetamin und Ecstasy im Besitz, was zu einer Verurteilung wegen Drogenhandels und Besitzes führte.
Im Januar 2024 entzog die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller die Fahrerlaubnis, mit der Begründung, dass er seine Fahreignung aufgrund des Konsums von Cannabis und Drogen verloren habe. Der Antragsteller widersprach dem, da er angab, die Behandlung mit Medizinal-Cannabis im Oktober 2023 beendet zu haben. Er berief sich auf die neue Rechtslage, nach der nur regelmäßiger Konsum oder ein Missbrauch von Cannabis die Fahreignung entfallen lassen würde.
Die Entscheidung des VGH München
Der VGH München entschied, dass der Antragsteller auf Grundlage der bisherigen Rechtslage seine Fahreignung wegen des Konsums von Cannabis ohne weiteres verloren hätte. Der Senat stellte fest, dass der Antragsteller nicht nur medizinisches Cannabis konsumiert hatte, sondern in erheblichem Maße auch illegales Cannabis. Der VGH stellte jedoch klar, dass im neuen Recht ab April 2024 die Fahreignung nur dann entfallen kann, wenn entweder ein Missbrauch von Cannabis oder eine Abhängigkeit vorliegt – was im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen wurde.
Zudem legte der VGH dar, dass im Hauptsacheverfahren zu klären bleibt, ob der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis als regelmäßiger Konsum oder als missbräuchliche Einnahme von psychoaktiven Arzneimitteln zu werten ist.
Trotz dieser offenen Fragen führte der VGH aus, dass die Interessenabwägung im vorliegenden Fall zugunsten des Vollzugsinteresses und gegen den Antragsteller ausfiel. Das Gericht sah ernste Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit des Antragstellers, den Konsum von Cannabis vom Führen eines Fahrzeugs zu trennen, zumal er auch in der Vergangenheit illegale Drogen konsumiert und damit einen sorglosen Umgang mit Rauschmitteln gezeigt hatte.
Praxishinweis für Verkehrsteilnehmer und Anwälte
Für die Praxis ist diese Entscheidung von großer Bedeutung, da sie die Frage aufwirft, wie der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis rechtlich zu bewerten ist. Die Neuregelung des Straßenverkehrsrechts seit April 2024 verlangt eine genaue Unterscheidung zwischen regelmäßigem Konsum und Missbrauch. Doch auch bei der Annahme von regelmäßigem Konsum ist zu klären, ob der Konsum mit der Fahreignung vereinbar ist.
Für Anwälte und Betroffene, die mit ähnlichen Fällen konfrontiert sind, ist es entscheidend, die aktuelle rechtliche Situation zu berücksichtigen und gegebenenfalls medizinische Gutachten zu erstellen, um eine genauere Einschätzung des Konsumverhaltens und der Fahreignung zu erhalten.
Unser Team unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger steht Ihnen zur Seite, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte geht.
Verkehrsrecht
2025
Schadensminderungspflicht nach einem Unfall: Wann müssen Geschädigte wieder arbeiten?
Ein schwerer Verkehrsunfall verändert nicht nur das Leben der Betroffenen, sondern wirft oft auch komplexe rechtliche Fragen auf – vor allem, wenn es um Verdienstausfälle und die damit verbundene Schadensminderungspflicht geht. Doch was passiert, wenn ein Unfallgeschädigter trotz seiner verbliebenen Arbeitskraft nicht wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehrt? Muss er sich dann die Konsequenzen einer unterlassenen Arbeitssuche anrechnen lassen?
Diese Frage wurde kürzlich vom Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil vom 13. Dezember 2024 (Az. 3 U 34/24) behandelt. Der Fall zeigt auf, wie und unter welchen Bedingungen die Schadensminderungspflicht auch nach einem schwerwiegenden Unfall zur Anwendung kommen kann – und wo die Grenzen dieser Pflicht liegen.
Der Fall im Detail
Im vorliegenden Fall war der Kläger Mitte 2017 bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt worden und konnte seitdem seinen Beruf als Bohrwerkdreher nicht mehr ausüben. Die Haftung des Unfallverursachers war unstrittig, jedoch standen noch Verdienstausfallsansprüche zur Diskussion. Ab Herbst 2019 erhielt der Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, da er nicht mehr in der Lage war, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.
Das Landgericht hatte dem Kläger teilweise Recht gegeben. Er hatte jedoch in der Berufung einen höheren Verdienstausfall gefordert und wollte die konkrete Feststellung der Ersatzpflicht für den künftigen Verdienstausfall bis zum Renteneintrittsalter erreichen. Die Frage war, ob der Kläger verpflichtet gewesen wäre, sich nach dem Unfall wieder um eine geeignete Arbeitsstelle zu bemühen.
Die Entscheidung des OLG Saarbrücken
Das OLG Saarbrücken entschied zugunsten des Klägers. Es stellte klar, dass auch nach dem Urteil der fachkundigen Stellen, die die Arbeitsfähigkeit des Klägers als eingeschränkt betrachteten, der Kläger keine Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme habe, wenn diese aussichtslos gewesen wäre. Weder vor noch nach August 2021 sei anzunehmen gewesen, dass der Kläger bei entsprechenden Bemühungen eine geeignete Arbeit gefunden hätte.
In seiner Entscheidung betonte das OLG, dass die Schadensminderungspflicht nicht verlangt, dass der Geschädigte sich um eine Arbeitsstelle bemühen muss, wenn er aufgrund seiner unfallbedingten Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsmarkt keine Chance auf eine erfolgreiche Vermittlung hat. Der Kläger hätte seine Arbeitskraft aufgrund seiner Einschränkungen nicht gewinnbringend einsetzen können. Daher sei eine Arbeitssuche in diesem Fall von vornherein aussichtslos.
Praxishinweis für Geschädigte und Anwälte
Die Entscheidung des OLG Saarbrücken zeigt, dass die Schadensminderungspflicht stets individuell und im Kontext des jeweiligen Einzelfalls zu betrachten ist. Für Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist es entscheidend, dass ihre beruflichen Einschränkungen gründlich bewertet werden. Wenn die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen unrealistisch erscheint, können sie von der Pflicht zur Arbeitsaufnahme entbunden sein.
Für Anwälte, die sich mit der Durchsetzung von Verdienstausfallsansprüchen befassen, ist es wichtig, auf eine fundierte medizinische Einschätzung der Arbeitsfähigkeit ihrer Mandanten zu setzen. Dies ermöglicht es, eine realistische Prognose zu erstellen und die Ansprüche der Geschädigten korrekt zu vertreten.
Seit fast 60 Jahren vertreten wir als Experten die Interessen von Unfallgeschädigten und setzen uns dafür ein, dass Ihnen die Entschädigung zusteht, die Ihnen zuteilwerden muss. Unsere Verkehrsunfallabteilung unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger ist darauf spezialisiert, in komplexen Fällen wie diesem die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen. Lassen Sie uns helfen – für Ihre Rechte und eine faire Entschädigung.

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