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Anforderungen und Haftung beim begleiteten Fahren

Junge Menschen können es oft kaum erwarten, sich selbst hinter das Steuer im Auto zu setzen. Da werden die Tage bis zum 18. Geburtstag manchmal lang. Wer es nicht mehr aushält, darf auch schon früher, mit 17 Jahren Autofahren. Voraussetzung ist jedoch, dass eine ausgewählte Begleitperson dabei ist.

Die ausgewählten Begleitpersonen müssen in die sog. Prüfbescheinigung eingetragen werden. Begleitpersonen können, müssen aber nicht die Eltern sein. Auch andere Verwandte oder Freunde können als Begleitperson eingetragen werden, wenn die Eltern dafür ihre Zustimmung erteilt haben und einige Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen Begleitpersonen mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz eines Führerscheins Klasse B sein. Außerdem darf die Begleitperson zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht mehr als einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg haben.

Das Fahren des Autos überlässt die Begleitperson dem 17-jährigen Fahranfänger. Sie darf zwar verbale Anweisungen geben, aber nicht aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen. Auch wenn die Begleitperson nicht selbst fährt, muss sie natürlich fahrtauglich sein und darf beispielsweise nicht alkoholisiert sein. Auch bei Begleitpersonen gilt die Grenze von 0,5 Promille.

Auch wenn alle Voraussetzungen eingehalten werden, ist das natürlich keine Garantie, dass es nicht zu einem Verkehrsunfall kommt. Hat der 17-jährige Fahrer den Unfall verschuldet, steht er dafür auch in der Haftung. Sofern sich die Begleitperson an die Regeln gehalten und nicht aktiv ins Fahrgeschehen eingegriffen hat, gilt sie als Beifahrer und steht für den Unfall nicht in der Verantwortung.

Das gilt in der Regel auch dann, wenn ein Elternteil die Begleitperson war. Als Erziehungsberechtigte trifft die Eltern zwar eine Aufsichtspflicht. Je älter das Kind ist, umso geringer sind jedoch die Anforderungen an die Aufsichtspflicht der Eltern. Da beim begleiteten Fahren das Kind kurz vor der Volljährigkeit steht und durch die bestandene Fahrprüfung seine Eignung zum eigenverantwortlichen Führen eines Fahrzeugs schon bewiesen hat, stehen auch Eltern als Begleitperson in der Regel nicht in der Haftung, wenn sie nicht aktiv in das Fahrgeschehen eingegriffen haben. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht dürfte nur in seltenen Ausnahmefällen zum Tragen kommen, z.B. wenn der minderjährige Fahrer schon vor dem Unfall durch schuldhaftes Verhalten aufgefallen ist und die Eltern daher hätten gewarnt und zum Eingreifen bereit sein müssen.

Aus der Praxis.

Aktuell informiert.

Mietrecht

2025

Konsequente Verteidigung des Mieters: Amtsgericht Bruchsal bestätigt Rechtsposition in Verzichtsurteil

Ein am 22.01.2025 ergangene Verzichtsurteil des Amtsgerichts Bruchsal (Az. 4 C 292/24) zeigt wieder einmal, dass eine solide Verteidigung und die Kenntnis der Feinheiten des Kündigungsrechts bei Wohnraummietverhältnissen von entscheidender Bedeutung sind. Die Entscheidung wurde von uns, vertreten durch Rechtsanwalt Gier, für einen beklagten Mieter erstritten.

Hintergrund des Falls

Unser Mandant sah sich gleich mehrfach fehlerhaften Mieterhöhungsverlangen und untransparenten Betriebskostenabrechnungen ausgesetzt. Anstatt eine faire Klärung zu suchen, ergriff die Vermieterseite drastische Schritte, um den Mieter unter Druck zu setzen: Sie behauptete Beleidigungen und sprach eine außerordentliche sowie hilfsweise ordentliche Kündigung aus. Der Ton wurde rasch verschärft, angeheizt durch die gegnerische Anwältin, die zudem versuchte, ihre Angriffe gezielt an uns als Rechtsanwälten des Mieters vorbei zu führen.

Kernaussagen des Verfahrens

Genutzt hatte es der Gegenseite nicht. Die Entscheidung zeigt, dass Vermieter sich nicht pauschal auf vermeintlich beleidigende Äußerungen stützen können, wenn diese in einer zugespitzten Situation fielen, die die Vermieterseite durch zweifelhafte Forderungen selbst maßgeblich herbeigeführt hat. Zudem hätte vor einer Kündigung zumindest eine ordnungsgemäße Abmahnung erfolgen müssen. Die einseitige Eskalation und das Umgehen des bevollmächtigten Rechtsanwalts verliehen dem Vorbringen der Vermieterseite einen Beigeschmack, der mit professionellem Verhalten wenig zu tun hatte.

Was ist ein Verzichtsurteil?

Ein Verzichtsurteil wird dann erlassen, wenn die klagende Partei ihre eigenen Ansprüche offiziell fallen lässt und das Gericht diesen Verzicht in einem Urteil bestätigt. Hier musste sich die Vermieterseite unserer Argumentation beugen und ihre Klage zurücknehmen. Damit ist der behauptete Kündigungsgrund endgültig vom Tisch – und sämtliche Prozesse, die darauf gestützt waren, erledigen sich.

Relevanz für die Praxis

Das Urteil unterstreicht, dass Vermieter ihre Ansprüche seriös und sauber begründen sollten. Wer versucht, formale und materielle Fehler durch vermeintlich aggressive Strategien zu kaschieren, riskiert sein eigenes Verfahren – umso mehr, wenn er den vorgeschriebenen Weg der Kommunikation mit der Gegenseite wissentlich umgeht. Für Mieter zeigt sich: Eine konsequente Verteidigung und eine fundierte Kenntnis des Wohnraumkündigungsrechts können unberechtigte Forderungen erfolgreich abwehren.

Fazit

Der Fall zeigt anschaulich, wie wichtig fundierte mietrechtliche Beratung ist: Mieter, die sich mit falschen oder zweifelhaften Kündigungsgründen konfrontiert sehen, sollten den Weg zum Spezialisten nicht scheuen. Nur so lassen sich rechtliche Feinheiten sauber prüfen und gegebenenfalls entkräften.

Am Ende hinterlässt diese Auseinandersetzung eine klare Botschaft: Unkollegiale Methoden und falsch geplantes Vorgehen zahlen sich vor Gericht nicht aus. So musste die Vermieterseite nicht nur sämtliche Gerichtskosten und die Kosten unserer Verteidigung tragen; sie blieb auch auf den Kosten ihrer eigenen Anwältin sitzen, welche im Zusammenhang mit der (fehlgeschlagenen) Kündigung entstanden sind. Insofern empfiehlt sich: Lieber gleich zum Fachanwalt für Mietrecht – das spart Zeit, Nerven und vor allem bares Geld.


Verkehrsrecht

2025

Verlust der Fahreignung bei Cannabis-Konsum: Was gilt nach dem neuen Recht?

Der Konsum von Cannabis – sei es medizinisch oder nichtmedizinisch – hat rechtliche Auswirkungen auf die Fahreignung von Fahrern. Besonders nach der Änderung der Rechtslage zum 1. April 2024 stellt sich die Frage: Führt der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis weiterhin ohne weiteres zum Verlust der Fahreignung? Diese Frage wurde kürzlich im Beschluss des VGH München (Az. 11 CS 24.1712) vom 4. Februar 2025 behandelt.

Die Entscheidung beleuchtet, wie sich der intensive Konsum von Cannabis auf die Fahreignung auswirkt und was sich durch die Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht geändert hat. Was bedeutet das für alle, die sowohl medizinisches als auch nichtmedizinisches Cannabis konsumieren?

Der Fall im Detail

Im Sommer 2023 geriet ein Fahrer aufgrund seines Konsums von Cannabis in den Fokus der Fahrerlaubnisbehörde. Der Antragsteller, ein Patient mit einem medizinischen Cannabis-Rezept, gab bei einer Verkehrskontrolle an, täglich Cannabisblüten zu konsumieren. Gleichzeitig hatte er jedoch illegales Cannabis und Betäubungsmittel wie Amphetamin und Ecstasy im Besitz, was zu einer Verurteilung wegen Drogenhandels und Besitzes führte.

Im Januar 2024 entzog die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller die Fahrerlaubnis, mit der Begründung, dass er seine Fahreignung aufgrund des Konsums von Cannabis und Drogen verloren habe. Der Antragsteller widersprach dem, da er angab, die Behandlung mit Medizinal-Cannabis im Oktober 2023 beendet zu haben. Er berief sich auf die neue Rechtslage, nach der nur regelmäßiger Konsum oder ein Missbrauch von Cannabis die Fahreignung entfallen lassen würde.

Die Entscheidung des VGH München

Der VGH München entschied, dass der Antragsteller auf Grundlage der bisherigen Rechtslage seine Fahreignung wegen des Konsums von Cannabis ohne weiteres verloren hätte. Der Senat stellte fest, dass der Antragsteller nicht nur medizinisches Cannabis konsumiert hatte, sondern in erheblichem Maße auch illegales Cannabis. Der VGH stellte jedoch klar, dass im neuen Recht ab April 2024 die Fahreignung nur dann entfallen kann, wenn entweder ein Missbrauch von Cannabis oder eine Abhängigkeit vorliegt – was im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen wurde.

Zudem legte der VGH dar, dass im Hauptsacheverfahren zu klären bleibt, ob der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis als regelmäßiger Konsum oder als missbräuchliche Einnahme von psychoaktiven Arzneimitteln zu werten ist.

Trotz dieser offenen Fragen führte der VGH aus, dass die Interessenabwägung im vorliegenden Fall zugunsten des Vollzugsinteresses und gegen den Antragsteller ausfiel. Das Gericht sah ernste Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit des Antragstellers, den Konsum von Cannabis vom Führen eines Fahrzeugs zu trennen, zumal er auch in der Vergangenheit illegale Drogen konsumiert und damit einen sorglosen Umgang mit Rauschmitteln gezeigt hatte.

Praxishinweis für Verkehrsteilnehmer und Anwälte

Für die Praxis ist diese Entscheidung von großer Bedeutung, da sie die Frage aufwirft, wie der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis rechtlich zu bewerten ist. Die Neuregelung des Straßenverkehrsrechts seit April 2024 verlangt eine genaue Unterscheidung zwischen regelmäßigem Konsum und Missbrauch. Doch auch bei der Annahme von regelmäßigem Konsum ist zu klären, ob der Konsum mit der Fahreignung vereinbar ist.

Für Anwälte und Betroffene, die mit ähnlichen Fällen konfrontiert sind, ist es entscheidend, die aktuelle rechtliche Situation zu berücksichtigen und gegebenenfalls medizinische Gutachten zu erstellen, um eine genauere Einschätzung des Konsumverhaltens und der Fahreignung zu erhalten.

Unser Team unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger steht Ihnen zur Seite, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte geht.

Verkehrsrecht

2025

Schadensminderungspflicht nach einem Unfall: Wann müssen Geschädigte wieder arbeiten?

Ein schwerer Verkehrsunfall verändert nicht nur das Leben der Betroffenen, sondern wirft oft auch komplexe rechtliche Fragen auf – vor allem, wenn es um Verdienstausfälle und die damit verbundene Schadensminderungspflicht geht. Doch was passiert, wenn ein Unfallgeschädigter trotz seiner verbliebenen Arbeitskraft nicht wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehrt? Muss er sich dann die Konsequenzen einer unterlassenen Arbeitssuche anrechnen lassen?

Diese Frage wurde kürzlich vom Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil vom 13. Dezember 2024 (Az. 3 U 34/24) behandelt. Der Fall zeigt auf, wie und unter welchen Bedingungen die Schadensminderungspflicht auch nach einem schwerwiegenden Unfall zur Anwendung kommen kann – und wo die Grenzen dieser Pflicht liegen.

Der Fall im Detail

Im vorliegenden Fall war der Kläger Mitte 2017 bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt worden und konnte seitdem seinen Beruf als Bohrwerkdreher nicht mehr ausüben. Die Haftung des Unfallverursachers war unstrittig, jedoch standen noch Verdienstausfallsansprüche zur Diskussion. Ab Herbst 2019 erhielt der Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, da er nicht mehr in der Lage war, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.

Das Landgericht hatte dem Kläger teilweise Recht gegeben. Er hatte jedoch in der Berufung einen höheren Verdienstausfall gefordert und wollte die konkrete Feststellung der Ersatzpflicht für den künftigen Verdienstausfall bis zum Renteneintrittsalter erreichen. Die Frage war, ob der Kläger verpflichtet gewesen wäre, sich nach dem Unfall wieder um eine geeignete Arbeitsstelle zu bemühen.

Die Entscheidung des OLG Saarbrücken

Das OLG Saarbrücken entschied zugunsten des Klägers. Es stellte klar, dass auch nach dem Urteil der fachkundigen Stellen, die die Arbeitsfähigkeit des Klägers als eingeschränkt betrachteten, der Kläger keine Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme habe, wenn diese aussichtslos gewesen wäre. Weder vor noch nach August 2021 sei anzunehmen gewesen, dass der Kläger bei entsprechenden Bemühungen eine geeignete Arbeit gefunden hätte.

In seiner Entscheidung betonte das OLG, dass die Schadensminderungspflicht nicht verlangt, dass der Geschädigte sich um eine Arbeitsstelle bemühen muss, wenn er aufgrund seiner unfallbedingten Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsmarkt keine Chance auf eine erfolgreiche Vermittlung hat. Der Kläger hätte seine Arbeitskraft aufgrund seiner Einschränkungen nicht gewinnbringend einsetzen können. Daher sei eine Arbeitssuche in diesem Fall von vornherein aussichtslos.

Praxishinweis für Geschädigte und Anwälte

Die Entscheidung des OLG Saarbrücken zeigt, dass die Schadensminderungspflicht stets individuell und im Kontext des jeweiligen Einzelfalls zu betrachten ist. Für Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist es entscheidend, dass ihre beruflichen Einschränkungen gründlich bewertet werden. Wenn die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen unrealistisch erscheint, können sie von der Pflicht zur Arbeitsaufnahme entbunden sein.

Für Anwälte, die sich mit der Durchsetzung von Verdienstausfallsansprüchen befassen, ist es wichtig, auf eine fundierte medizinische Einschätzung der Arbeitsfähigkeit ihrer Mandanten zu setzen. Dies ermöglicht es, eine realistische Prognose zu erstellen und die Ansprüche der Geschädigten korrekt zu vertreten.

Seit fast 60 Jahren vertreten wir als Experten die Interessen von Unfallgeschädigten und setzen uns dafür ein, dass Ihnen die Entschädigung zusteht, die Ihnen zuteilwerden muss. Unsere Verkehrsunfallabteilung unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger ist darauf spezialisiert, in komplexen Fällen wie diesem die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen. Lassen Sie uns helfen – für Ihre Rechte und eine faire Entschädigung.

Aus der Praxis.

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Mietrecht

2025

Konsequente Verteidigung des Mieters: Amtsgericht Bruchsal bestätigt Rechtsposition in Verzichtsurteil

Ein am 22.01.2025 ergangene Verzichtsurteil des Amtsgerichts Bruchsal (Az. 4 C 292/24) zeigt wieder einmal, dass eine solide Verteidigung und die Kenntnis der Feinheiten des Kündigungsrechts bei Wohnraummietverhältnissen von entscheidender Bedeutung sind. Die Entscheidung wurde von uns, vertreten durch Rechtsanwalt Gier, für einen beklagten Mieter erstritten.

Hintergrund des Falls

Unser Mandant sah sich gleich mehrfach fehlerhaften Mieterhöhungsverlangen und untransparenten Betriebskostenabrechnungen ausgesetzt. Anstatt eine faire Klärung zu suchen, ergriff die Vermieterseite drastische Schritte, um den Mieter unter Druck zu setzen: Sie behauptete Beleidigungen und sprach eine außerordentliche sowie hilfsweise ordentliche Kündigung aus. Der Ton wurde rasch verschärft, angeheizt durch die gegnerische Anwältin, die zudem versuchte, ihre Angriffe gezielt an uns als Rechtsanwälten des Mieters vorbei zu führen.

Kernaussagen des Verfahrens

Genutzt hatte es der Gegenseite nicht. Die Entscheidung zeigt, dass Vermieter sich nicht pauschal auf vermeintlich beleidigende Äußerungen stützen können, wenn diese in einer zugespitzten Situation fielen, die die Vermieterseite durch zweifelhafte Forderungen selbst maßgeblich herbeigeführt hat. Zudem hätte vor einer Kündigung zumindest eine ordnungsgemäße Abmahnung erfolgen müssen. Die einseitige Eskalation und das Umgehen des bevollmächtigten Rechtsanwalts verliehen dem Vorbringen der Vermieterseite einen Beigeschmack, der mit professionellem Verhalten wenig zu tun hatte.

Was ist ein Verzichtsurteil?

Ein Verzichtsurteil wird dann erlassen, wenn die klagende Partei ihre eigenen Ansprüche offiziell fallen lässt und das Gericht diesen Verzicht in einem Urteil bestätigt. Hier musste sich die Vermieterseite unserer Argumentation beugen und ihre Klage zurücknehmen. Damit ist der behauptete Kündigungsgrund endgültig vom Tisch – und sämtliche Prozesse, die darauf gestützt waren, erledigen sich.

Relevanz für die Praxis

Das Urteil unterstreicht, dass Vermieter ihre Ansprüche seriös und sauber begründen sollten. Wer versucht, formale und materielle Fehler durch vermeintlich aggressive Strategien zu kaschieren, riskiert sein eigenes Verfahren – umso mehr, wenn er den vorgeschriebenen Weg der Kommunikation mit der Gegenseite wissentlich umgeht. Für Mieter zeigt sich: Eine konsequente Verteidigung und eine fundierte Kenntnis des Wohnraumkündigungsrechts können unberechtigte Forderungen erfolgreich abwehren.

Fazit

Der Fall zeigt anschaulich, wie wichtig fundierte mietrechtliche Beratung ist: Mieter, die sich mit falschen oder zweifelhaften Kündigungsgründen konfrontiert sehen, sollten den Weg zum Spezialisten nicht scheuen. Nur so lassen sich rechtliche Feinheiten sauber prüfen und gegebenenfalls entkräften.

Am Ende hinterlässt diese Auseinandersetzung eine klare Botschaft: Unkollegiale Methoden und falsch geplantes Vorgehen zahlen sich vor Gericht nicht aus. So musste die Vermieterseite nicht nur sämtliche Gerichtskosten und die Kosten unserer Verteidigung tragen; sie blieb auch auf den Kosten ihrer eigenen Anwältin sitzen, welche im Zusammenhang mit der (fehlgeschlagenen) Kündigung entstanden sind. Insofern empfiehlt sich: Lieber gleich zum Fachanwalt für Mietrecht – das spart Zeit, Nerven und vor allem bares Geld.


Verkehrsrecht

2025

Verlust der Fahreignung bei Cannabis-Konsum: Was gilt nach dem neuen Recht?

Der Konsum von Cannabis – sei es medizinisch oder nichtmedizinisch – hat rechtliche Auswirkungen auf die Fahreignung von Fahrern. Besonders nach der Änderung der Rechtslage zum 1. April 2024 stellt sich die Frage: Führt der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis weiterhin ohne weiteres zum Verlust der Fahreignung? Diese Frage wurde kürzlich im Beschluss des VGH München (Az. 11 CS 24.1712) vom 4. Februar 2025 behandelt.

Die Entscheidung beleuchtet, wie sich der intensive Konsum von Cannabis auf die Fahreignung auswirkt und was sich durch die Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht geändert hat. Was bedeutet das für alle, die sowohl medizinisches als auch nichtmedizinisches Cannabis konsumieren?

Der Fall im Detail

Im Sommer 2023 geriet ein Fahrer aufgrund seines Konsums von Cannabis in den Fokus der Fahrerlaubnisbehörde. Der Antragsteller, ein Patient mit einem medizinischen Cannabis-Rezept, gab bei einer Verkehrskontrolle an, täglich Cannabisblüten zu konsumieren. Gleichzeitig hatte er jedoch illegales Cannabis und Betäubungsmittel wie Amphetamin und Ecstasy im Besitz, was zu einer Verurteilung wegen Drogenhandels und Besitzes führte.

Im Januar 2024 entzog die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller die Fahrerlaubnis, mit der Begründung, dass er seine Fahreignung aufgrund des Konsums von Cannabis und Drogen verloren habe. Der Antragsteller widersprach dem, da er angab, die Behandlung mit Medizinal-Cannabis im Oktober 2023 beendet zu haben. Er berief sich auf die neue Rechtslage, nach der nur regelmäßiger Konsum oder ein Missbrauch von Cannabis die Fahreignung entfallen lassen würde.

Die Entscheidung des VGH München

Der VGH München entschied, dass der Antragsteller auf Grundlage der bisherigen Rechtslage seine Fahreignung wegen des Konsums von Cannabis ohne weiteres verloren hätte. Der Senat stellte fest, dass der Antragsteller nicht nur medizinisches Cannabis konsumiert hatte, sondern in erheblichem Maße auch illegales Cannabis. Der VGH stellte jedoch klar, dass im neuen Recht ab April 2024 die Fahreignung nur dann entfallen kann, wenn entweder ein Missbrauch von Cannabis oder eine Abhängigkeit vorliegt – was im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen wurde.

Zudem legte der VGH dar, dass im Hauptsacheverfahren zu klären bleibt, ob der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis als regelmäßiger Konsum oder als missbräuchliche Einnahme von psychoaktiven Arzneimitteln zu werten ist.

Trotz dieser offenen Fragen führte der VGH aus, dass die Interessenabwägung im vorliegenden Fall zugunsten des Vollzugsinteresses und gegen den Antragsteller ausfiel. Das Gericht sah ernste Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit des Antragstellers, den Konsum von Cannabis vom Führen eines Fahrzeugs zu trennen, zumal er auch in der Vergangenheit illegale Drogen konsumiert und damit einen sorglosen Umgang mit Rauschmitteln gezeigt hatte.

Praxishinweis für Verkehrsteilnehmer und Anwälte

Für die Praxis ist diese Entscheidung von großer Bedeutung, da sie die Frage aufwirft, wie der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis rechtlich zu bewerten ist. Die Neuregelung des Straßenverkehrsrechts seit April 2024 verlangt eine genaue Unterscheidung zwischen regelmäßigem Konsum und Missbrauch. Doch auch bei der Annahme von regelmäßigem Konsum ist zu klären, ob der Konsum mit der Fahreignung vereinbar ist.

Für Anwälte und Betroffene, die mit ähnlichen Fällen konfrontiert sind, ist es entscheidend, die aktuelle rechtliche Situation zu berücksichtigen und gegebenenfalls medizinische Gutachten zu erstellen, um eine genauere Einschätzung des Konsumverhaltens und der Fahreignung zu erhalten.

Unser Team unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger steht Ihnen zur Seite, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte geht.

Verkehrsrecht

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Schadensminderungspflicht nach einem Unfall: Wann müssen Geschädigte wieder arbeiten?

Ein schwerer Verkehrsunfall verändert nicht nur das Leben der Betroffenen, sondern wirft oft auch komplexe rechtliche Fragen auf – vor allem, wenn es um Verdienstausfälle und die damit verbundene Schadensminderungspflicht geht. Doch was passiert, wenn ein Unfallgeschädigter trotz seiner verbliebenen Arbeitskraft nicht wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehrt? Muss er sich dann die Konsequenzen einer unterlassenen Arbeitssuche anrechnen lassen?

Diese Frage wurde kürzlich vom Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil vom 13. Dezember 2024 (Az. 3 U 34/24) behandelt. Der Fall zeigt auf, wie und unter welchen Bedingungen die Schadensminderungspflicht auch nach einem schwerwiegenden Unfall zur Anwendung kommen kann – und wo die Grenzen dieser Pflicht liegen.

Der Fall im Detail

Im vorliegenden Fall war der Kläger Mitte 2017 bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt worden und konnte seitdem seinen Beruf als Bohrwerkdreher nicht mehr ausüben. Die Haftung des Unfallverursachers war unstrittig, jedoch standen noch Verdienstausfallsansprüche zur Diskussion. Ab Herbst 2019 erhielt der Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, da er nicht mehr in der Lage war, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.

Das Landgericht hatte dem Kläger teilweise Recht gegeben. Er hatte jedoch in der Berufung einen höheren Verdienstausfall gefordert und wollte die konkrete Feststellung der Ersatzpflicht für den künftigen Verdienstausfall bis zum Renteneintrittsalter erreichen. Die Frage war, ob der Kläger verpflichtet gewesen wäre, sich nach dem Unfall wieder um eine geeignete Arbeitsstelle zu bemühen.

Die Entscheidung des OLG Saarbrücken

Das OLG Saarbrücken entschied zugunsten des Klägers. Es stellte klar, dass auch nach dem Urteil der fachkundigen Stellen, die die Arbeitsfähigkeit des Klägers als eingeschränkt betrachteten, der Kläger keine Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme habe, wenn diese aussichtslos gewesen wäre. Weder vor noch nach August 2021 sei anzunehmen gewesen, dass der Kläger bei entsprechenden Bemühungen eine geeignete Arbeit gefunden hätte.

In seiner Entscheidung betonte das OLG, dass die Schadensminderungspflicht nicht verlangt, dass der Geschädigte sich um eine Arbeitsstelle bemühen muss, wenn er aufgrund seiner unfallbedingten Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsmarkt keine Chance auf eine erfolgreiche Vermittlung hat. Der Kläger hätte seine Arbeitskraft aufgrund seiner Einschränkungen nicht gewinnbringend einsetzen können. Daher sei eine Arbeitssuche in diesem Fall von vornherein aussichtslos.

Praxishinweis für Geschädigte und Anwälte

Die Entscheidung des OLG Saarbrücken zeigt, dass die Schadensminderungspflicht stets individuell und im Kontext des jeweiligen Einzelfalls zu betrachten ist. Für Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist es entscheidend, dass ihre beruflichen Einschränkungen gründlich bewertet werden. Wenn die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen unrealistisch erscheint, können sie von der Pflicht zur Arbeitsaufnahme entbunden sein.

Für Anwälte, die sich mit der Durchsetzung von Verdienstausfallsansprüchen befassen, ist es wichtig, auf eine fundierte medizinische Einschätzung der Arbeitsfähigkeit ihrer Mandanten zu setzen. Dies ermöglicht es, eine realistische Prognose zu erstellen und die Ansprüche der Geschädigten korrekt zu vertreten.

Seit fast 60 Jahren vertreten wir als Experten die Interessen von Unfallgeschädigten und setzen uns dafür ein, dass Ihnen die Entschädigung zusteht, die Ihnen zuteilwerden muss. Unsere Verkehrsunfallabteilung unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger ist darauf spezialisiert, in komplexen Fällen wie diesem die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen. Lassen Sie uns helfen – für Ihre Rechte und eine faire Entschädigung.

Aus der Praxis.

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Mietrecht

2025

Konsequente Verteidigung des Mieters: Amtsgericht Bruchsal bestätigt Rechtsposition in Verzichtsurteil

Ein am 22.01.2025 ergangene Verzichtsurteil des Amtsgerichts Bruchsal (Az. 4 C 292/24) zeigt wieder einmal, dass eine solide Verteidigung und die Kenntnis der Feinheiten des Kündigungsrechts bei Wohnraummietverhältnissen von entscheidender Bedeutung sind. Die Entscheidung wurde von uns, vertreten durch Rechtsanwalt Gier, für einen beklagten Mieter erstritten.

Hintergrund des Falls

Unser Mandant sah sich gleich mehrfach fehlerhaften Mieterhöhungsverlangen und untransparenten Betriebskostenabrechnungen ausgesetzt. Anstatt eine faire Klärung zu suchen, ergriff die Vermieterseite drastische Schritte, um den Mieter unter Druck zu setzen: Sie behauptete Beleidigungen und sprach eine außerordentliche sowie hilfsweise ordentliche Kündigung aus. Der Ton wurde rasch verschärft, angeheizt durch die gegnerische Anwältin, die zudem versuchte, ihre Angriffe gezielt an uns als Rechtsanwälten des Mieters vorbei zu führen.

Kernaussagen des Verfahrens

Genutzt hatte es der Gegenseite nicht. Die Entscheidung zeigt, dass Vermieter sich nicht pauschal auf vermeintlich beleidigende Äußerungen stützen können, wenn diese in einer zugespitzten Situation fielen, die die Vermieterseite durch zweifelhafte Forderungen selbst maßgeblich herbeigeführt hat. Zudem hätte vor einer Kündigung zumindest eine ordnungsgemäße Abmahnung erfolgen müssen. Die einseitige Eskalation und das Umgehen des bevollmächtigten Rechtsanwalts verliehen dem Vorbringen der Vermieterseite einen Beigeschmack, der mit professionellem Verhalten wenig zu tun hatte.

Was ist ein Verzichtsurteil?

Ein Verzichtsurteil wird dann erlassen, wenn die klagende Partei ihre eigenen Ansprüche offiziell fallen lässt und das Gericht diesen Verzicht in einem Urteil bestätigt. Hier musste sich die Vermieterseite unserer Argumentation beugen und ihre Klage zurücknehmen. Damit ist der behauptete Kündigungsgrund endgültig vom Tisch – und sämtliche Prozesse, die darauf gestützt waren, erledigen sich.

Relevanz für die Praxis

Das Urteil unterstreicht, dass Vermieter ihre Ansprüche seriös und sauber begründen sollten. Wer versucht, formale und materielle Fehler durch vermeintlich aggressive Strategien zu kaschieren, riskiert sein eigenes Verfahren – umso mehr, wenn er den vorgeschriebenen Weg der Kommunikation mit der Gegenseite wissentlich umgeht. Für Mieter zeigt sich: Eine konsequente Verteidigung und eine fundierte Kenntnis des Wohnraumkündigungsrechts können unberechtigte Forderungen erfolgreich abwehren.

Fazit

Der Fall zeigt anschaulich, wie wichtig fundierte mietrechtliche Beratung ist: Mieter, die sich mit falschen oder zweifelhaften Kündigungsgründen konfrontiert sehen, sollten den Weg zum Spezialisten nicht scheuen. Nur so lassen sich rechtliche Feinheiten sauber prüfen und gegebenenfalls entkräften.

Am Ende hinterlässt diese Auseinandersetzung eine klare Botschaft: Unkollegiale Methoden und falsch geplantes Vorgehen zahlen sich vor Gericht nicht aus. So musste die Vermieterseite nicht nur sämtliche Gerichtskosten und die Kosten unserer Verteidigung tragen; sie blieb auch auf den Kosten ihrer eigenen Anwältin sitzen, welche im Zusammenhang mit der (fehlgeschlagenen) Kündigung entstanden sind. Insofern empfiehlt sich: Lieber gleich zum Fachanwalt für Mietrecht – das spart Zeit, Nerven und vor allem bares Geld.


Verkehrsrecht

2025

Verlust der Fahreignung bei Cannabis-Konsum: Was gilt nach dem neuen Recht?

Der Konsum von Cannabis – sei es medizinisch oder nichtmedizinisch – hat rechtliche Auswirkungen auf die Fahreignung von Fahrern. Besonders nach der Änderung der Rechtslage zum 1. April 2024 stellt sich die Frage: Führt der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis weiterhin ohne weiteres zum Verlust der Fahreignung? Diese Frage wurde kürzlich im Beschluss des VGH München (Az. 11 CS 24.1712) vom 4. Februar 2025 behandelt.

Die Entscheidung beleuchtet, wie sich der intensive Konsum von Cannabis auf die Fahreignung auswirkt und was sich durch die Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht geändert hat. Was bedeutet das für alle, die sowohl medizinisches als auch nichtmedizinisches Cannabis konsumieren?

Der Fall im Detail

Im Sommer 2023 geriet ein Fahrer aufgrund seines Konsums von Cannabis in den Fokus der Fahrerlaubnisbehörde. Der Antragsteller, ein Patient mit einem medizinischen Cannabis-Rezept, gab bei einer Verkehrskontrolle an, täglich Cannabisblüten zu konsumieren. Gleichzeitig hatte er jedoch illegales Cannabis und Betäubungsmittel wie Amphetamin und Ecstasy im Besitz, was zu einer Verurteilung wegen Drogenhandels und Besitzes führte.

Im Januar 2024 entzog die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller die Fahrerlaubnis, mit der Begründung, dass er seine Fahreignung aufgrund des Konsums von Cannabis und Drogen verloren habe. Der Antragsteller widersprach dem, da er angab, die Behandlung mit Medizinal-Cannabis im Oktober 2023 beendet zu haben. Er berief sich auf die neue Rechtslage, nach der nur regelmäßiger Konsum oder ein Missbrauch von Cannabis die Fahreignung entfallen lassen würde.

Die Entscheidung des VGH München

Der VGH München entschied, dass der Antragsteller auf Grundlage der bisherigen Rechtslage seine Fahreignung wegen des Konsums von Cannabis ohne weiteres verloren hätte. Der Senat stellte fest, dass der Antragsteller nicht nur medizinisches Cannabis konsumiert hatte, sondern in erheblichem Maße auch illegales Cannabis. Der VGH stellte jedoch klar, dass im neuen Recht ab April 2024 die Fahreignung nur dann entfallen kann, wenn entweder ein Missbrauch von Cannabis oder eine Abhängigkeit vorliegt – was im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen wurde.

Zudem legte der VGH dar, dass im Hauptsacheverfahren zu klären bleibt, ob der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis als regelmäßiger Konsum oder als missbräuchliche Einnahme von psychoaktiven Arzneimitteln zu werten ist.

Trotz dieser offenen Fragen führte der VGH aus, dass die Interessenabwägung im vorliegenden Fall zugunsten des Vollzugsinteresses und gegen den Antragsteller ausfiel. Das Gericht sah ernste Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit des Antragstellers, den Konsum von Cannabis vom Führen eines Fahrzeugs zu trennen, zumal er auch in der Vergangenheit illegale Drogen konsumiert und damit einen sorglosen Umgang mit Rauschmitteln gezeigt hatte.

Praxishinweis für Verkehrsteilnehmer und Anwälte

Für die Praxis ist diese Entscheidung von großer Bedeutung, da sie die Frage aufwirft, wie der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis rechtlich zu bewerten ist. Die Neuregelung des Straßenverkehrsrechts seit April 2024 verlangt eine genaue Unterscheidung zwischen regelmäßigem Konsum und Missbrauch. Doch auch bei der Annahme von regelmäßigem Konsum ist zu klären, ob der Konsum mit der Fahreignung vereinbar ist.

Für Anwälte und Betroffene, die mit ähnlichen Fällen konfrontiert sind, ist es entscheidend, die aktuelle rechtliche Situation zu berücksichtigen und gegebenenfalls medizinische Gutachten zu erstellen, um eine genauere Einschätzung des Konsumverhaltens und der Fahreignung zu erhalten.

Unser Team unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger steht Ihnen zur Seite, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte geht.

Verkehrsrecht

2025

Schadensminderungspflicht nach einem Unfall: Wann müssen Geschädigte wieder arbeiten?

Ein schwerer Verkehrsunfall verändert nicht nur das Leben der Betroffenen, sondern wirft oft auch komplexe rechtliche Fragen auf – vor allem, wenn es um Verdienstausfälle und die damit verbundene Schadensminderungspflicht geht. Doch was passiert, wenn ein Unfallgeschädigter trotz seiner verbliebenen Arbeitskraft nicht wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehrt? Muss er sich dann die Konsequenzen einer unterlassenen Arbeitssuche anrechnen lassen?

Diese Frage wurde kürzlich vom Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil vom 13. Dezember 2024 (Az. 3 U 34/24) behandelt. Der Fall zeigt auf, wie und unter welchen Bedingungen die Schadensminderungspflicht auch nach einem schwerwiegenden Unfall zur Anwendung kommen kann – und wo die Grenzen dieser Pflicht liegen.

Der Fall im Detail

Im vorliegenden Fall war der Kläger Mitte 2017 bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt worden und konnte seitdem seinen Beruf als Bohrwerkdreher nicht mehr ausüben. Die Haftung des Unfallverursachers war unstrittig, jedoch standen noch Verdienstausfallsansprüche zur Diskussion. Ab Herbst 2019 erhielt der Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, da er nicht mehr in der Lage war, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.

Das Landgericht hatte dem Kläger teilweise Recht gegeben. Er hatte jedoch in der Berufung einen höheren Verdienstausfall gefordert und wollte die konkrete Feststellung der Ersatzpflicht für den künftigen Verdienstausfall bis zum Renteneintrittsalter erreichen. Die Frage war, ob der Kläger verpflichtet gewesen wäre, sich nach dem Unfall wieder um eine geeignete Arbeitsstelle zu bemühen.

Die Entscheidung des OLG Saarbrücken

Das OLG Saarbrücken entschied zugunsten des Klägers. Es stellte klar, dass auch nach dem Urteil der fachkundigen Stellen, die die Arbeitsfähigkeit des Klägers als eingeschränkt betrachteten, der Kläger keine Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme habe, wenn diese aussichtslos gewesen wäre. Weder vor noch nach August 2021 sei anzunehmen gewesen, dass der Kläger bei entsprechenden Bemühungen eine geeignete Arbeit gefunden hätte.

In seiner Entscheidung betonte das OLG, dass die Schadensminderungspflicht nicht verlangt, dass der Geschädigte sich um eine Arbeitsstelle bemühen muss, wenn er aufgrund seiner unfallbedingten Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsmarkt keine Chance auf eine erfolgreiche Vermittlung hat. Der Kläger hätte seine Arbeitskraft aufgrund seiner Einschränkungen nicht gewinnbringend einsetzen können. Daher sei eine Arbeitssuche in diesem Fall von vornherein aussichtslos.

Praxishinweis für Geschädigte und Anwälte

Die Entscheidung des OLG Saarbrücken zeigt, dass die Schadensminderungspflicht stets individuell und im Kontext des jeweiligen Einzelfalls zu betrachten ist. Für Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist es entscheidend, dass ihre beruflichen Einschränkungen gründlich bewertet werden. Wenn die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen unrealistisch erscheint, können sie von der Pflicht zur Arbeitsaufnahme entbunden sein.

Für Anwälte, die sich mit der Durchsetzung von Verdienstausfallsansprüchen befassen, ist es wichtig, auf eine fundierte medizinische Einschätzung der Arbeitsfähigkeit ihrer Mandanten zu setzen. Dies ermöglicht es, eine realistische Prognose zu erstellen und die Ansprüche der Geschädigten korrekt zu vertreten.

Seit fast 60 Jahren vertreten wir als Experten die Interessen von Unfallgeschädigten und setzen uns dafür ein, dass Ihnen die Entschädigung zusteht, die Ihnen zuteilwerden muss. Unsere Verkehrsunfallabteilung unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger ist darauf spezialisiert, in komplexen Fällen wie diesem die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen. Lassen Sie uns helfen – für Ihre Rechte und eine faire Entschädigung.

Aus der Praxis.

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Konsequente Verteidigung des Mieters: Amtsgericht Bruchsal bestätigt Rechtsposition in Verzichtsurteil

Verkehrsrecht

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Verlust der Fahreignung bei Cannabis-Konsum: Was gilt nach dem neuen Recht?

Verkehrsrecht

2025

Schadensminderungspflicht nach einem Unfall: Wann müssen Geschädigte wieder arbeiten?

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