Amtsgericht Bruchsal klärt: Vermieter müssen auch Kellermängel beheben
Das Amtsgericht Bruchsal hat mit einem Urteil (Az. 3 C 162/21) einen wichtigen Grundsatz gestärkt: Vermieter müssen sich auch um Mängel im Keller kümmern und können nicht auf die Eigenverantwortung der Mieter verweisen. Durch konsequente Nachverfolgung und die Einholung eines Sachverständigengutachtens konnte unsere Kanzlei unter der Leitung von Rechtsanwalt Gier nachweisen, dass die bestehenden Mängel auf bauliche Defizite zurückzuführen sind – ein Erfolg, der auch anderen Mietern Hoffnung gibt.
Hintergrund: Der Sachverhalt
Unsere Mandanten sind seit 2003 Mieter einer Wohnung, die ein Kellerabteil umfasst. Im Jahr 2020 stellten sie fest, dass ihr Keller zu feucht war. Messungen ergaben, dass die Luftfeuchtigkeit im Keller konstant zwischen 75 % und 85 % lag – deutlich über dem üblichen Bereich von 50 % bis 65 %. Der Vermieter hatte den Lüftungsschacht des Kellers außerdem abgedeckt, was die Belüftung massiv einschränkte.
Trotz mehrfacher Aufforderungen weigerte sich der Vermieter, die Feuchtigkeit zu beseitigen, und argumentierte, die Mängel seien auf falsches Lüftungsverhalten der Mieter zurückzuführen. Schließlich blieb unseren Mandanten keine Wahl, als ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Kernaussagen des Urteils
Das Amtsgericht entschied zugunsten unserer Mandanten und stellte klar:
1. Beseitigung der Feuchtigkeit: Der Vermieter ist verpflichtet, die Feuchtigkeit im Keller zu beseitigen und durch bauliche Maßnahmen sicherzustellen, dass keine neue Feuchtigkeit eindringt.
2. Mietminderung: Aufgrund der eingeschränkten Nutzbarkeit des Kellers bestätigte das Gericht eine Mietminderung von 5 % ab März 2020.
3. Unterlassung der Abdeckung: Der Vermieter darf den Lüftungsschacht nicht mehr blockieren oder verdecken, da dies die Lüftung des Kellers behindert und die Nutzung weiter einschränkt.
Das Gericht hob hervor, dass Mieter ein Recht darauf haben, Kellerabteile bestimmungsgemäß nutzen zu können. Dazu gehört auch die Lagerung von Gegenständen, die nicht feuchtigkeitsresistent sind.
Relevanz für die Praxis
Dieses Urteil hat große Bedeutung für Mieter, die ähnliche Probleme haben. Es bestätigt, dass Vermieter auch für Nebenräume wie Keller verantwortlich sind und Mängel nicht auf das Verhalten der Mieter abwälzen können. Es zeigt auch, wie wichtig eine fundierte Beweisführung ist – insbesondere durch den Einsatz eines Sachverständigen, der die Ursachen von Mängeln klar identifiziert.
Für Vermieter ist das Urteil ein Warnsignal: Ignorieren von Mängeln und eigenmächtige Maßnahmen wie das Blockieren von Lüftungsschächten können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Fazit
Mit diesem Urteil wurde ein wichtiger Schritt in Richtung Mieterschutz gemacht. Unsere Kanzlei hat durch akribische Vorbereitung und die Begleitung des gerichtlichen Sachverständigengutachtens maßgeblich dazu beigetragen, die berechtigten Ansprüche unserer Mandanten durchzusetzen. Sollten Sie als Mieter ähnliche Probleme haben, zögern Sie nicht, sich rechtlich beraten zu lassen. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz zur Seite, um Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.
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Mietrecht
2025
Konsequente Verteidigung des Mieters: Amtsgericht Bruchsal bestätigt Rechtsposition in Verzichtsurteil
Ein am 22.01.2025 ergangene Verzichtsurteil des Amtsgerichts Bruchsal (Az. 4 C 292/24) zeigt wieder einmal, dass eine solide Verteidigung und die Kenntnis der Feinheiten des Kündigungsrechts bei Wohnraummietverhältnissen von entscheidender Bedeutung sind. Die Entscheidung wurde von uns, vertreten durch Rechtsanwalt Gier, für einen beklagten Mieter erstritten.
Hintergrund des Falls
Unser Mandant sah sich gleich mehrfach fehlerhaften Mieterhöhungsverlangen und untransparenten Betriebskostenabrechnungen ausgesetzt. Anstatt eine faire Klärung zu suchen, ergriff die Vermieterseite drastische Schritte, um den Mieter unter Druck zu setzen: Sie behauptete Beleidigungen und sprach eine außerordentliche sowie hilfsweise ordentliche Kündigung aus. Der Ton wurde rasch verschärft, angeheizt durch die gegnerische Anwältin, die zudem versuchte, ihre Angriffe gezielt an uns als Rechtsanwälten des Mieters vorbei zu führen.
Kernaussagen des Verfahrens
Genutzt hatte es der Gegenseite nicht. Die Entscheidung zeigt, dass Vermieter sich nicht pauschal auf vermeintlich beleidigende Äußerungen stützen können, wenn diese in einer zugespitzten Situation fielen, die die Vermieterseite durch zweifelhafte Forderungen selbst maßgeblich herbeigeführt hat. Zudem hätte vor einer Kündigung zumindest eine ordnungsgemäße Abmahnung erfolgen müssen. Die einseitige Eskalation und das Umgehen des bevollmächtigten Rechtsanwalts verliehen dem Vorbringen der Vermieterseite einen Beigeschmack, der mit professionellem Verhalten wenig zu tun hatte.
Was ist ein Verzichtsurteil?
Ein Verzichtsurteil wird dann erlassen, wenn die klagende Partei ihre eigenen Ansprüche offiziell fallen lässt und das Gericht diesen Verzicht in einem Urteil bestätigt. Hier musste sich die Vermieterseite unserer Argumentation beugen und ihre Klage zurücknehmen. Damit ist der behauptete Kündigungsgrund endgültig vom Tisch – und sämtliche Prozesse, die darauf gestützt waren, erledigen sich.
Relevanz für die Praxis
Das Urteil unterstreicht, dass Vermieter ihre Ansprüche seriös und sauber begründen sollten. Wer versucht, formale und materielle Fehler durch vermeintlich aggressive Strategien zu kaschieren, riskiert sein eigenes Verfahren – umso mehr, wenn er den vorgeschriebenen Weg der Kommunikation mit der Gegenseite wissentlich umgeht. Für Mieter zeigt sich: Eine konsequente Verteidigung und eine fundierte Kenntnis des Wohnraumkündigungsrechts können unberechtigte Forderungen erfolgreich abwehren.
Fazit
Der Fall zeigt anschaulich, wie wichtig fundierte mietrechtliche Beratung ist: Mieter, die sich mit falschen oder zweifelhaften Kündigungsgründen konfrontiert sehen, sollten den Weg zum Spezialisten nicht scheuen. Nur so lassen sich rechtliche Feinheiten sauber prüfen und gegebenenfalls entkräften.
Am Ende hinterlässt diese Auseinandersetzung eine klare Botschaft: Unkollegiale Methoden und falsch geplantes Vorgehen zahlen sich vor Gericht nicht aus. So musste die Vermieterseite nicht nur sämtliche Gerichtskosten und die Kosten unserer Verteidigung tragen; sie blieb auch auf den Kosten ihrer eigenen Anwältin sitzen, welche im Zusammenhang mit der (fehlgeschlagenen) Kündigung entstanden sind. Insofern empfiehlt sich: Lieber gleich zum Fachanwalt für Mietrecht – das spart Zeit, Nerven und vor allem bares Geld.
Verkehrsrecht
2025
Verlust der Fahreignung bei Cannabis-Konsum: Was gilt nach dem neuen Recht?
Der Konsum von Cannabis – sei es medizinisch oder nichtmedizinisch – hat rechtliche Auswirkungen auf die Fahreignung von Fahrern. Besonders nach der Änderung der Rechtslage zum 1. April 2024 stellt sich die Frage: Führt der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis weiterhin ohne weiteres zum Verlust der Fahreignung? Diese Frage wurde kürzlich im Beschluss des VGH München (Az. 11 CS 24.1712) vom 4. Februar 2025 behandelt.
Die Entscheidung beleuchtet, wie sich der intensive Konsum von Cannabis auf die Fahreignung auswirkt und was sich durch die Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht geändert hat. Was bedeutet das für alle, die sowohl medizinisches als auch nichtmedizinisches Cannabis konsumieren?
Der Fall im Detail
Im Sommer 2023 geriet ein Fahrer aufgrund seines Konsums von Cannabis in den Fokus der Fahrerlaubnisbehörde. Der Antragsteller, ein Patient mit einem medizinischen Cannabis-Rezept, gab bei einer Verkehrskontrolle an, täglich Cannabisblüten zu konsumieren. Gleichzeitig hatte er jedoch illegales Cannabis und Betäubungsmittel wie Amphetamin und Ecstasy im Besitz, was zu einer Verurteilung wegen Drogenhandels und Besitzes führte.
Im Januar 2024 entzog die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller die Fahrerlaubnis, mit der Begründung, dass er seine Fahreignung aufgrund des Konsums von Cannabis und Drogen verloren habe. Der Antragsteller widersprach dem, da er angab, die Behandlung mit Medizinal-Cannabis im Oktober 2023 beendet zu haben. Er berief sich auf die neue Rechtslage, nach der nur regelmäßiger Konsum oder ein Missbrauch von Cannabis die Fahreignung entfallen lassen würde.
Die Entscheidung des VGH München
Der VGH München entschied, dass der Antragsteller auf Grundlage der bisherigen Rechtslage seine Fahreignung wegen des Konsums von Cannabis ohne weiteres verloren hätte. Der Senat stellte fest, dass der Antragsteller nicht nur medizinisches Cannabis konsumiert hatte, sondern in erheblichem Maße auch illegales Cannabis. Der VGH stellte jedoch klar, dass im neuen Recht ab April 2024 die Fahreignung nur dann entfallen kann, wenn entweder ein Missbrauch von Cannabis oder eine Abhängigkeit vorliegt – was im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen wurde.
Zudem legte der VGH dar, dass im Hauptsacheverfahren zu klären bleibt, ob der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis als regelmäßiger Konsum oder als missbräuchliche Einnahme von psychoaktiven Arzneimitteln zu werten ist.
Trotz dieser offenen Fragen führte der VGH aus, dass die Interessenabwägung im vorliegenden Fall zugunsten des Vollzugsinteresses und gegen den Antragsteller ausfiel. Das Gericht sah ernste Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit des Antragstellers, den Konsum von Cannabis vom Führen eines Fahrzeugs zu trennen, zumal er auch in der Vergangenheit illegale Drogen konsumiert und damit einen sorglosen Umgang mit Rauschmitteln gezeigt hatte.
Praxishinweis für Verkehrsteilnehmer und Anwälte
Für die Praxis ist diese Entscheidung von großer Bedeutung, da sie die Frage aufwirft, wie der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis rechtlich zu bewerten ist. Die Neuregelung des Straßenverkehrsrechts seit April 2024 verlangt eine genaue Unterscheidung zwischen regelmäßigem Konsum und Missbrauch. Doch auch bei der Annahme von regelmäßigem Konsum ist zu klären, ob der Konsum mit der Fahreignung vereinbar ist.
Für Anwälte und Betroffene, die mit ähnlichen Fällen konfrontiert sind, ist es entscheidend, die aktuelle rechtliche Situation zu berücksichtigen und gegebenenfalls medizinische Gutachten zu erstellen, um eine genauere Einschätzung des Konsumverhaltens und der Fahreignung zu erhalten.
Unser Team unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger steht Ihnen zur Seite, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte geht.
Verkehrsrecht
2025
Schadensminderungspflicht nach einem Unfall: Wann müssen Geschädigte wieder arbeiten?
Ein schwerer Verkehrsunfall verändert nicht nur das Leben der Betroffenen, sondern wirft oft auch komplexe rechtliche Fragen auf – vor allem, wenn es um Verdienstausfälle und die damit verbundene Schadensminderungspflicht geht. Doch was passiert, wenn ein Unfallgeschädigter trotz seiner verbliebenen Arbeitskraft nicht wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehrt? Muss er sich dann die Konsequenzen einer unterlassenen Arbeitssuche anrechnen lassen?
Diese Frage wurde kürzlich vom Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil vom 13. Dezember 2024 (Az. 3 U 34/24) behandelt. Der Fall zeigt auf, wie und unter welchen Bedingungen die Schadensminderungspflicht auch nach einem schwerwiegenden Unfall zur Anwendung kommen kann – und wo die Grenzen dieser Pflicht liegen.
Der Fall im Detail
Im vorliegenden Fall war der Kläger Mitte 2017 bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt worden und konnte seitdem seinen Beruf als Bohrwerkdreher nicht mehr ausüben. Die Haftung des Unfallverursachers war unstrittig, jedoch standen noch Verdienstausfallsansprüche zur Diskussion. Ab Herbst 2019 erhielt der Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, da er nicht mehr in der Lage war, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.
Das Landgericht hatte dem Kläger teilweise Recht gegeben. Er hatte jedoch in der Berufung einen höheren Verdienstausfall gefordert und wollte die konkrete Feststellung der Ersatzpflicht für den künftigen Verdienstausfall bis zum Renteneintrittsalter erreichen. Die Frage war, ob der Kläger verpflichtet gewesen wäre, sich nach dem Unfall wieder um eine geeignete Arbeitsstelle zu bemühen.
Die Entscheidung des OLG Saarbrücken
Das OLG Saarbrücken entschied zugunsten des Klägers. Es stellte klar, dass auch nach dem Urteil der fachkundigen Stellen, die die Arbeitsfähigkeit des Klägers als eingeschränkt betrachteten, der Kläger keine Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme habe, wenn diese aussichtslos gewesen wäre. Weder vor noch nach August 2021 sei anzunehmen gewesen, dass der Kläger bei entsprechenden Bemühungen eine geeignete Arbeit gefunden hätte.
In seiner Entscheidung betonte das OLG, dass die Schadensminderungspflicht nicht verlangt, dass der Geschädigte sich um eine Arbeitsstelle bemühen muss, wenn er aufgrund seiner unfallbedingten Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsmarkt keine Chance auf eine erfolgreiche Vermittlung hat. Der Kläger hätte seine Arbeitskraft aufgrund seiner Einschränkungen nicht gewinnbringend einsetzen können. Daher sei eine Arbeitssuche in diesem Fall von vornherein aussichtslos.
Praxishinweis für Geschädigte und Anwälte
Die Entscheidung des OLG Saarbrücken zeigt, dass die Schadensminderungspflicht stets individuell und im Kontext des jeweiligen Einzelfalls zu betrachten ist. Für Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist es entscheidend, dass ihre beruflichen Einschränkungen gründlich bewertet werden. Wenn die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen unrealistisch erscheint, können sie von der Pflicht zur Arbeitsaufnahme entbunden sein.
Für Anwälte, die sich mit der Durchsetzung von Verdienstausfallsansprüchen befassen, ist es wichtig, auf eine fundierte medizinische Einschätzung der Arbeitsfähigkeit ihrer Mandanten zu setzen. Dies ermöglicht es, eine realistische Prognose zu erstellen und die Ansprüche der Geschädigten korrekt zu vertreten.
Seit fast 60 Jahren vertreten wir als Experten die Interessen von Unfallgeschädigten und setzen uns dafür ein, dass Ihnen die Entschädigung zusteht, die Ihnen zuteilwerden muss. Unsere Verkehrsunfallabteilung unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger ist darauf spezialisiert, in komplexen Fällen wie diesem die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen. Lassen Sie uns helfen – für Ihre Rechte und eine faire Entschädigung.

Aus der Praxis.
Aktuell informiert.
Mietrecht
2025
Konsequente Verteidigung des Mieters: Amtsgericht Bruchsal bestätigt Rechtsposition in Verzichtsurteil
Ein am 22.01.2025 ergangene Verzichtsurteil des Amtsgerichts Bruchsal (Az. 4 C 292/24) zeigt wieder einmal, dass eine solide Verteidigung und die Kenntnis der Feinheiten des Kündigungsrechts bei Wohnraummietverhältnissen von entscheidender Bedeutung sind. Die Entscheidung wurde von uns, vertreten durch Rechtsanwalt Gier, für einen beklagten Mieter erstritten.
Hintergrund des Falls
Unser Mandant sah sich gleich mehrfach fehlerhaften Mieterhöhungsverlangen und untransparenten Betriebskostenabrechnungen ausgesetzt. Anstatt eine faire Klärung zu suchen, ergriff die Vermieterseite drastische Schritte, um den Mieter unter Druck zu setzen: Sie behauptete Beleidigungen und sprach eine außerordentliche sowie hilfsweise ordentliche Kündigung aus. Der Ton wurde rasch verschärft, angeheizt durch die gegnerische Anwältin, die zudem versuchte, ihre Angriffe gezielt an uns als Rechtsanwälten des Mieters vorbei zu führen.
Kernaussagen des Verfahrens
Genutzt hatte es der Gegenseite nicht. Die Entscheidung zeigt, dass Vermieter sich nicht pauschal auf vermeintlich beleidigende Äußerungen stützen können, wenn diese in einer zugespitzten Situation fielen, die die Vermieterseite durch zweifelhafte Forderungen selbst maßgeblich herbeigeführt hat. Zudem hätte vor einer Kündigung zumindest eine ordnungsgemäße Abmahnung erfolgen müssen. Die einseitige Eskalation und das Umgehen des bevollmächtigten Rechtsanwalts verliehen dem Vorbringen der Vermieterseite einen Beigeschmack, der mit professionellem Verhalten wenig zu tun hatte.
Was ist ein Verzichtsurteil?
Ein Verzichtsurteil wird dann erlassen, wenn die klagende Partei ihre eigenen Ansprüche offiziell fallen lässt und das Gericht diesen Verzicht in einem Urteil bestätigt. Hier musste sich die Vermieterseite unserer Argumentation beugen und ihre Klage zurücknehmen. Damit ist der behauptete Kündigungsgrund endgültig vom Tisch – und sämtliche Prozesse, die darauf gestützt waren, erledigen sich.
Relevanz für die Praxis
Das Urteil unterstreicht, dass Vermieter ihre Ansprüche seriös und sauber begründen sollten. Wer versucht, formale und materielle Fehler durch vermeintlich aggressive Strategien zu kaschieren, riskiert sein eigenes Verfahren – umso mehr, wenn er den vorgeschriebenen Weg der Kommunikation mit der Gegenseite wissentlich umgeht. Für Mieter zeigt sich: Eine konsequente Verteidigung und eine fundierte Kenntnis des Wohnraumkündigungsrechts können unberechtigte Forderungen erfolgreich abwehren.
Fazit
Der Fall zeigt anschaulich, wie wichtig fundierte mietrechtliche Beratung ist: Mieter, die sich mit falschen oder zweifelhaften Kündigungsgründen konfrontiert sehen, sollten den Weg zum Spezialisten nicht scheuen. Nur so lassen sich rechtliche Feinheiten sauber prüfen und gegebenenfalls entkräften.
Am Ende hinterlässt diese Auseinandersetzung eine klare Botschaft: Unkollegiale Methoden und falsch geplantes Vorgehen zahlen sich vor Gericht nicht aus. So musste die Vermieterseite nicht nur sämtliche Gerichtskosten und die Kosten unserer Verteidigung tragen; sie blieb auch auf den Kosten ihrer eigenen Anwältin sitzen, welche im Zusammenhang mit der (fehlgeschlagenen) Kündigung entstanden sind. Insofern empfiehlt sich: Lieber gleich zum Fachanwalt für Mietrecht – das spart Zeit, Nerven und vor allem bares Geld.
Verkehrsrecht
2025
Verlust der Fahreignung bei Cannabis-Konsum: Was gilt nach dem neuen Recht?
Der Konsum von Cannabis – sei es medizinisch oder nichtmedizinisch – hat rechtliche Auswirkungen auf die Fahreignung von Fahrern. Besonders nach der Änderung der Rechtslage zum 1. April 2024 stellt sich die Frage: Führt der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis weiterhin ohne weiteres zum Verlust der Fahreignung? Diese Frage wurde kürzlich im Beschluss des VGH München (Az. 11 CS 24.1712) vom 4. Februar 2025 behandelt.
Die Entscheidung beleuchtet, wie sich der intensive Konsum von Cannabis auf die Fahreignung auswirkt und was sich durch die Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht geändert hat. Was bedeutet das für alle, die sowohl medizinisches als auch nichtmedizinisches Cannabis konsumieren?
Der Fall im Detail
Im Sommer 2023 geriet ein Fahrer aufgrund seines Konsums von Cannabis in den Fokus der Fahrerlaubnisbehörde. Der Antragsteller, ein Patient mit einem medizinischen Cannabis-Rezept, gab bei einer Verkehrskontrolle an, täglich Cannabisblüten zu konsumieren. Gleichzeitig hatte er jedoch illegales Cannabis und Betäubungsmittel wie Amphetamin und Ecstasy im Besitz, was zu einer Verurteilung wegen Drogenhandels und Besitzes führte.
Im Januar 2024 entzog die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller die Fahrerlaubnis, mit der Begründung, dass er seine Fahreignung aufgrund des Konsums von Cannabis und Drogen verloren habe. Der Antragsteller widersprach dem, da er angab, die Behandlung mit Medizinal-Cannabis im Oktober 2023 beendet zu haben. Er berief sich auf die neue Rechtslage, nach der nur regelmäßiger Konsum oder ein Missbrauch von Cannabis die Fahreignung entfallen lassen würde.
Die Entscheidung des VGH München
Der VGH München entschied, dass der Antragsteller auf Grundlage der bisherigen Rechtslage seine Fahreignung wegen des Konsums von Cannabis ohne weiteres verloren hätte. Der Senat stellte fest, dass der Antragsteller nicht nur medizinisches Cannabis konsumiert hatte, sondern in erheblichem Maße auch illegales Cannabis. Der VGH stellte jedoch klar, dass im neuen Recht ab April 2024 die Fahreignung nur dann entfallen kann, wenn entweder ein Missbrauch von Cannabis oder eine Abhängigkeit vorliegt – was im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen wurde.
Zudem legte der VGH dar, dass im Hauptsacheverfahren zu klären bleibt, ob der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis als regelmäßiger Konsum oder als missbräuchliche Einnahme von psychoaktiven Arzneimitteln zu werten ist.
Trotz dieser offenen Fragen führte der VGH aus, dass die Interessenabwägung im vorliegenden Fall zugunsten des Vollzugsinteresses und gegen den Antragsteller ausfiel. Das Gericht sah ernste Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit des Antragstellers, den Konsum von Cannabis vom Führen eines Fahrzeugs zu trennen, zumal er auch in der Vergangenheit illegale Drogen konsumiert und damit einen sorglosen Umgang mit Rauschmitteln gezeigt hatte.
Praxishinweis für Verkehrsteilnehmer und Anwälte
Für die Praxis ist diese Entscheidung von großer Bedeutung, da sie die Frage aufwirft, wie der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis rechtlich zu bewerten ist. Die Neuregelung des Straßenverkehrsrechts seit April 2024 verlangt eine genaue Unterscheidung zwischen regelmäßigem Konsum und Missbrauch. Doch auch bei der Annahme von regelmäßigem Konsum ist zu klären, ob der Konsum mit der Fahreignung vereinbar ist.
Für Anwälte und Betroffene, die mit ähnlichen Fällen konfrontiert sind, ist es entscheidend, die aktuelle rechtliche Situation zu berücksichtigen und gegebenenfalls medizinische Gutachten zu erstellen, um eine genauere Einschätzung des Konsumverhaltens und der Fahreignung zu erhalten.
Unser Team unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger steht Ihnen zur Seite, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte geht.
Verkehrsrecht
2025
Schadensminderungspflicht nach einem Unfall: Wann müssen Geschädigte wieder arbeiten?
Ein schwerer Verkehrsunfall verändert nicht nur das Leben der Betroffenen, sondern wirft oft auch komplexe rechtliche Fragen auf – vor allem, wenn es um Verdienstausfälle und die damit verbundene Schadensminderungspflicht geht. Doch was passiert, wenn ein Unfallgeschädigter trotz seiner verbliebenen Arbeitskraft nicht wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehrt? Muss er sich dann die Konsequenzen einer unterlassenen Arbeitssuche anrechnen lassen?
Diese Frage wurde kürzlich vom Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil vom 13. Dezember 2024 (Az. 3 U 34/24) behandelt. Der Fall zeigt auf, wie und unter welchen Bedingungen die Schadensminderungspflicht auch nach einem schwerwiegenden Unfall zur Anwendung kommen kann – und wo die Grenzen dieser Pflicht liegen.
Der Fall im Detail
Im vorliegenden Fall war der Kläger Mitte 2017 bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt worden und konnte seitdem seinen Beruf als Bohrwerkdreher nicht mehr ausüben. Die Haftung des Unfallverursachers war unstrittig, jedoch standen noch Verdienstausfallsansprüche zur Diskussion. Ab Herbst 2019 erhielt der Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, da er nicht mehr in der Lage war, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.
Das Landgericht hatte dem Kläger teilweise Recht gegeben. Er hatte jedoch in der Berufung einen höheren Verdienstausfall gefordert und wollte die konkrete Feststellung der Ersatzpflicht für den künftigen Verdienstausfall bis zum Renteneintrittsalter erreichen. Die Frage war, ob der Kläger verpflichtet gewesen wäre, sich nach dem Unfall wieder um eine geeignete Arbeitsstelle zu bemühen.
Die Entscheidung des OLG Saarbrücken
Das OLG Saarbrücken entschied zugunsten des Klägers. Es stellte klar, dass auch nach dem Urteil der fachkundigen Stellen, die die Arbeitsfähigkeit des Klägers als eingeschränkt betrachteten, der Kläger keine Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme habe, wenn diese aussichtslos gewesen wäre. Weder vor noch nach August 2021 sei anzunehmen gewesen, dass der Kläger bei entsprechenden Bemühungen eine geeignete Arbeit gefunden hätte.
In seiner Entscheidung betonte das OLG, dass die Schadensminderungspflicht nicht verlangt, dass der Geschädigte sich um eine Arbeitsstelle bemühen muss, wenn er aufgrund seiner unfallbedingten Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsmarkt keine Chance auf eine erfolgreiche Vermittlung hat. Der Kläger hätte seine Arbeitskraft aufgrund seiner Einschränkungen nicht gewinnbringend einsetzen können. Daher sei eine Arbeitssuche in diesem Fall von vornherein aussichtslos.
Praxishinweis für Geschädigte und Anwälte
Die Entscheidung des OLG Saarbrücken zeigt, dass die Schadensminderungspflicht stets individuell und im Kontext des jeweiligen Einzelfalls zu betrachten ist. Für Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist es entscheidend, dass ihre beruflichen Einschränkungen gründlich bewertet werden. Wenn die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen unrealistisch erscheint, können sie von der Pflicht zur Arbeitsaufnahme entbunden sein.
Für Anwälte, die sich mit der Durchsetzung von Verdienstausfallsansprüchen befassen, ist es wichtig, auf eine fundierte medizinische Einschätzung der Arbeitsfähigkeit ihrer Mandanten zu setzen. Dies ermöglicht es, eine realistische Prognose zu erstellen und die Ansprüche der Geschädigten korrekt zu vertreten.
Seit fast 60 Jahren vertreten wir als Experten die Interessen von Unfallgeschädigten und setzen uns dafür ein, dass Ihnen die Entschädigung zusteht, die Ihnen zuteilwerden muss. Unsere Verkehrsunfallabteilung unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger ist darauf spezialisiert, in komplexen Fällen wie diesem die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen. Lassen Sie uns helfen – für Ihre Rechte und eine faire Entschädigung.

Aus der Praxis.
Aktuell informiert.
Mietrecht
2025
Konsequente Verteidigung des Mieters: Amtsgericht Bruchsal bestätigt Rechtsposition in Verzichtsurteil
Ein am 22.01.2025 ergangene Verzichtsurteil des Amtsgerichts Bruchsal (Az. 4 C 292/24) zeigt wieder einmal, dass eine solide Verteidigung und die Kenntnis der Feinheiten des Kündigungsrechts bei Wohnraummietverhältnissen von entscheidender Bedeutung sind. Die Entscheidung wurde von uns, vertreten durch Rechtsanwalt Gier, für einen beklagten Mieter erstritten.
Hintergrund des Falls
Unser Mandant sah sich gleich mehrfach fehlerhaften Mieterhöhungsverlangen und untransparenten Betriebskostenabrechnungen ausgesetzt. Anstatt eine faire Klärung zu suchen, ergriff die Vermieterseite drastische Schritte, um den Mieter unter Druck zu setzen: Sie behauptete Beleidigungen und sprach eine außerordentliche sowie hilfsweise ordentliche Kündigung aus. Der Ton wurde rasch verschärft, angeheizt durch die gegnerische Anwältin, die zudem versuchte, ihre Angriffe gezielt an uns als Rechtsanwälten des Mieters vorbei zu führen.
Kernaussagen des Verfahrens
Genutzt hatte es der Gegenseite nicht. Die Entscheidung zeigt, dass Vermieter sich nicht pauschal auf vermeintlich beleidigende Äußerungen stützen können, wenn diese in einer zugespitzten Situation fielen, die die Vermieterseite durch zweifelhafte Forderungen selbst maßgeblich herbeigeführt hat. Zudem hätte vor einer Kündigung zumindest eine ordnungsgemäße Abmahnung erfolgen müssen. Die einseitige Eskalation und das Umgehen des bevollmächtigten Rechtsanwalts verliehen dem Vorbringen der Vermieterseite einen Beigeschmack, der mit professionellem Verhalten wenig zu tun hatte.
Was ist ein Verzichtsurteil?
Ein Verzichtsurteil wird dann erlassen, wenn die klagende Partei ihre eigenen Ansprüche offiziell fallen lässt und das Gericht diesen Verzicht in einem Urteil bestätigt. Hier musste sich die Vermieterseite unserer Argumentation beugen und ihre Klage zurücknehmen. Damit ist der behauptete Kündigungsgrund endgültig vom Tisch – und sämtliche Prozesse, die darauf gestützt waren, erledigen sich.
Relevanz für die Praxis
Das Urteil unterstreicht, dass Vermieter ihre Ansprüche seriös und sauber begründen sollten. Wer versucht, formale und materielle Fehler durch vermeintlich aggressive Strategien zu kaschieren, riskiert sein eigenes Verfahren – umso mehr, wenn er den vorgeschriebenen Weg der Kommunikation mit der Gegenseite wissentlich umgeht. Für Mieter zeigt sich: Eine konsequente Verteidigung und eine fundierte Kenntnis des Wohnraumkündigungsrechts können unberechtigte Forderungen erfolgreich abwehren.
Fazit
Der Fall zeigt anschaulich, wie wichtig fundierte mietrechtliche Beratung ist: Mieter, die sich mit falschen oder zweifelhaften Kündigungsgründen konfrontiert sehen, sollten den Weg zum Spezialisten nicht scheuen. Nur so lassen sich rechtliche Feinheiten sauber prüfen und gegebenenfalls entkräften.
Am Ende hinterlässt diese Auseinandersetzung eine klare Botschaft: Unkollegiale Methoden und falsch geplantes Vorgehen zahlen sich vor Gericht nicht aus. So musste die Vermieterseite nicht nur sämtliche Gerichtskosten und die Kosten unserer Verteidigung tragen; sie blieb auch auf den Kosten ihrer eigenen Anwältin sitzen, welche im Zusammenhang mit der (fehlgeschlagenen) Kündigung entstanden sind. Insofern empfiehlt sich: Lieber gleich zum Fachanwalt für Mietrecht – das spart Zeit, Nerven und vor allem bares Geld.
Verkehrsrecht
2025
Verlust der Fahreignung bei Cannabis-Konsum: Was gilt nach dem neuen Recht?
Der Konsum von Cannabis – sei es medizinisch oder nichtmedizinisch – hat rechtliche Auswirkungen auf die Fahreignung von Fahrern. Besonders nach der Änderung der Rechtslage zum 1. April 2024 stellt sich die Frage: Führt der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis weiterhin ohne weiteres zum Verlust der Fahreignung? Diese Frage wurde kürzlich im Beschluss des VGH München (Az. 11 CS 24.1712) vom 4. Februar 2025 behandelt.
Die Entscheidung beleuchtet, wie sich der intensive Konsum von Cannabis auf die Fahreignung auswirkt und was sich durch die Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht geändert hat. Was bedeutet das für alle, die sowohl medizinisches als auch nichtmedizinisches Cannabis konsumieren?
Der Fall im Detail
Im Sommer 2023 geriet ein Fahrer aufgrund seines Konsums von Cannabis in den Fokus der Fahrerlaubnisbehörde. Der Antragsteller, ein Patient mit einem medizinischen Cannabis-Rezept, gab bei einer Verkehrskontrolle an, täglich Cannabisblüten zu konsumieren. Gleichzeitig hatte er jedoch illegales Cannabis und Betäubungsmittel wie Amphetamin und Ecstasy im Besitz, was zu einer Verurteilung wegen Drogenhandels und Besitzes führte.
Im Januar 2024 entzog die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller die Fahrerlaubnis, mit der Begründung, dass er seine Fahreignung aufgrund des Konsums von Cannabis und Drogen verloren habe. Der Antragsteller widersprach dem, da er angab, die Behandlung mit Medizinal-Cannabis im Oktober 2023 beendet zu haben. Er berief sich auf die neue Rechtslage, nach der nur regelmäßiger Konsum oder ein Missbrauch von Cannabis die Fahreignung entfallen lassen würde.
Die Entscheidung des VGH München
Der VGH München entschied, dass der Antragsteller auf Grundlage der bisherigen Rechtslage seine Fahreignung wegen des Konsums von Cannabis ohne weiteres verloren hätte. Der Senat stellte fest, dass der Antragsteller nicht nur medizinisches Cannabis konsumiert hatte, sondern in erheblichem Maße auch illegales Cannabis. Der VGH stellte jedoch klar, dass im neuen Recht ab April 2024 die Fahreignung nur dann entfallen kann, wenn entweder ein Missbrauch von Cannabis oder eine Abhängigkeit vorliegt – was im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen wurde.
Zudem legte der VGH dar, dass im Hauptsacheverfahren zu klären bleibt, ob der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis als regelmäßiger Konsum oder als missbräuchliche Einnahme von psychoaktiven Arzneimitteln zu werten ist.
Trotz dieser offenen Fragen führte der VGH aus, dass die Interessenabwägung im vorliegenden Fall zugunsten des Vollzugsinteresses und gegen den Antragsteller ausfiel. Das Gericht sah ernste Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit des Antragstellers, den Konsum von Cannabis vom Führen eines Fahrzeugs zu trennen, zumal er auch in der Vergangenheit illegale Drogen konsumiert und damit einen sorglosen Umgang mit Rauschmitteln gezeigt hatte.
Praxishinweis für Verkehrsteilnehmer und Anwälte
Für die Praxis ist diese Entscheidung von großer Bedeutung, da sie die Frage aufwirft, wie der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis rechtlich zu bewerten ist. Die Neuregelung des Straßenverkehrsrechts seit April 2024 verlangt eine genaue Unterscheidung zwischen regelmäßigem Konsum und Missbrauch. Doch auch bei der Annahme von regelmäßigem Konsum ist zu klären, ob der Konsum mit der Fahreignung vereinbar ist.
Für Anwälte und Betroffene, die mit ähnlichen Fällen konfrontiert sind, ist es entscheidend, die aktuelle rechtliche Situation zu berücksichtigen und gegebenenfalls medizinische Gutachten zu erstellen, um eine genauere Einschätzung des Konsumverhaltens und der Fahreignung zu erhalten.
Unser Team unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger steht Ihnen zur Seite, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte geht.
Verkehrsrecht
2025
Schadensminderungspflicht nach einem Unfall: Wann müssen Geschädigte wieder arbeiten?
Ein schwerer Verkehrsunfall verändert nicht nur das Leben der Betroffenen, sondern wirft oft auch komplexe rechtliche Fragen auf – vor allem, wenn es um Verdienstausfälle und die damit verbundene Schadensminderungspflicht geht. Doch was passiert, wenn ein Unfallgeschädigter trotz seiner verbliebenen Arbeitskraft nicht wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehrt? Muss er sich dann die Konsequenzen einer unterlassenen Arbeitssuche anrechnen lassen?
Diese Frage wurde kürzlich vom Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil vom 13. Dezember 2024 (Az. 3 U 34/24) behandelt. Der Fall zeigt auf, wie und unter welchen Bedingungen die Schadensminderungspflicht auch nach einem schwerwiegenden Unfall zur Anwendung kommen kann – und wo die Grenzen dieser Pflicht liegen.
Der Fall im Detail
Im vorliegenden Fall war der Kläger Mitte 2017 bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt worden und konnte seitdem seinen Beruf als Bohrwerkdreher nicht mehr ausüben. Die Haftung des Unfallverursachers war unstrittig, jedoch standen noch Verdienstausfallsansprüche zur Diskussion. Ab Herbst 2019 erhielt der Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, da er nicht mehr in der Lage war, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.
Das Landgericht hatte dem Kläger teilweise Recht gegeben. Er hatte jedoch in der Berufung einen höheren Verdienstausfall gefordert und wollte die konkrete Feststellung der Ersatzpflicht für den künftigen Verdienstausfall bis zum Renteneintrittsalter erreichen. Die Frage war, ob der Kläger verpflichtet gewesen wäre, sich nach dem Unfall wieder um eine geeignete Arbeitsstelle zu bemühen.
Die Entscheidung des OLG Saarbrücken
Das OLG Saarbrücken entschied zugunsten des Klägers. Es stellte klar, dass auch nach dem Urteil der fachkundigen Stellen, die die Arbeitsfähigkeit des Klägers als eingeschränkt betrachteten, der Kläger keine Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme habe, wenn diese aussichtslos gewesen wäre. Weder vor noch nach August 2021 sei anzunehmen gewesen, dass der Kläger bei entsprechenden Bemühungen eine geeignete Arbeit gefunden hätte.
In seiner Entscheidung betonte das OLG, dass die Schadensminderungspflicht nicht verlangt, dass der Geschädigte sich um eine Arbeitsstelle bemühen muss, wenn er aufgrund seiner unfallbedingten Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsmarkt keine Chance auf eine erfolgreiche Vermittlung hat. Der Kläger hätte seine Arbeitskraft aufgrund seiner Einschränkungen nicht gewinnbringend einsetzen können. Daher sei eine Arbeitssuche in diesem Fall von vornherein aussichtslos.
Praxishinweis für Geschädigte und Anwälte
Die Entscheidung des OLG Saarbrücken zeigt, dass die Schadensminderungspflicht stets individuell und im Kontext des jeweiligen Einzelfalls zu betrachten ist. Für Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist es entscheidend, dass ihre beruflichen Einschränkungen gründlich bewertet werden. Wenn die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen unrealistisch erscheint, können sie von der Pflicht zur Arbeitsaufnahme entbunden sein.
Für Anwälte, die sich mit der Durchsetzung von Verdienstausfallsansprüchen befassen, ist es wichtig, auf eine fundierte medizinische Einschätzung der Arbeitsfähigkeit ihrer Mandanten zu setzen. Dies ermöglicht es, eine realistische Prognose zu erstellen und die Ansprüche der Geschädigten korrekt zu vertreten.
Seit fast 60 Jahren vertreten wir als Experten die Interessen von Unfallgeschädigten und setzen uns dafür ein, dass Ihnen die Entschädigung zusteht, die Ihnen zuteilwerden muss. Unsere Verkehrsunfallabteilung unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger ist darauf spezialisiert, in komplexen Fällen wie diesem die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen. Lassen Sie uns helfen – für Ihre Rechte und eine faire Entschädigung.

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